Mönchengladbach: Sieben Jahre Haft für Brandstifter gefordert
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 07.02.2012Mönchengladbach (RP). Im Schwurgerichtsprozess um fünffachen Mordversuch und schwere Brandstiftung standen gestern Staatsanwalt und Verteidiger im Mittelpunkt.
Der Anklagevertreter Stefan Lingens forderte für den Mönchengladbacher, der am 12. August die Eingangstür eines Mehrfamilienhauses an der Bergerstraße angezündet hatte, eine Haftstrafe von sieben Jahren. Außerdem soll der 41-Jährige, der seit zehn Jahren chronischer Alkoholiker ist, in Therapie.
Der vorbestrafte Angeklagte, der wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zur Zeit keinen Führerschein hat, habe am Tatabend gemeingefährliche Mittel eingesetzt und heimtückisch gehandelt. Im Obergeschoss des Hauses wohnten damals die Ex-Frau und die drei Kinder des 41-Jährigen. Im Erdgeschoss hielten sich ein Mieter und dessen Gast auf.
Er habe seiner Ex-Frau nur Angst machen wollen und nicht geglaubt, dass der Brand so ein Ausmaß annehmen würde, sagte der Angeklagte aus. Allerdings hatte er der Ex-Partnerin vorher angedroht, "ihr das Haus anzuzünden". Ohne die aufmerksamen Nachbarn und die Feuerwehr hätten das hölzerne Treppenhaus und das Haus ausbrennen können, hatte ein Brandsachverständiger festgestellt.
Das Benzin, das der Angeklagte gegen die Eingangstür schüttete, sei unter der Tür ins Haus gelangt. Dort hätten Briefkasten, Zeitungspapier, eine Fußmatte und die Tapete gebrannt. Nach einer Verpuffung flüchtete der verletzte Angeklagte. Sein Sohn erlitt eine Rauchvergiftung.
Mit 3,1 Promille im Blut handelte der Angeklagte vermindert schuldfähig, so das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens. Dem schloss sich der Staatsanwalt an und forderte eine Therapie für den Alkoholiker. Der habe in einem akuten Rauschzustand gehandelt, weil er nicht verkraftete, dass der Sohn nicht bei ihm leben wollte, sondern zur Mutter zurückgekehrt war.
Beide Söhne hatten in der Verhandlung den Kontakt mit dem Vater abgelehnt und die Aussage verweigert. Vor der Therapie muss der Brandstifter einen Teil der Strafe im Gefängnis verbüßen, so das Plädoyer des Anklagevertreters. Sein Mandant sei therapiebereit, sagte der Verteidiger gestern. Das Urteil wird kommende Woche verkündet.
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