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Mönchengladbach: So geht es nach der Wahl weiter

VON SVEN DURGUNLAR - zuletzt aktualisiert: 31.08.2009 - 00:23

Mönchengladbach (RPO). Seit Sonntagabend stehen die neuen Stimmverhältnisse im Stadtrat zwar fest ­ doch bis der Rat in der neuen Konstellation zusammenkommt, wird es noch fast zwei Monate dauern.

Offiziell endet die Amtszeit der Ratsmitglieder am 20. Oktober, einen Tag später beginnt die Legislaturperiode des neuen Rates. Das Gleiche würde auch für das Amt des Oberbürgermeisters gelten ­ wäre der alte Oberbürgermeister mit Norbert Bude nicht gleichzeitig auch der neue.

Allerdings wird es noch rund zwei Wochen länger dauern, bis die neu gewählten Politiker ihre Arbeit antreten können. Denn die konstituierende Sitzung des neuen Rates muss spätestens drei Wochen nach dem Beginn der neuen Legislaturperiode stattfinden. Diese wird am Freitag, 6. November stattfinden. In der Übergangszeit sind weiterhin die Ratsmitglieder der alten Legislaturperiode im Amt.

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In einem sehr unwahrscheinlichen Szenario könnte sich allerdings der Zeitablauf bis zur Konstitution des neuen Rates noch verändern. Nämlich dann, wenn jemand gerichtlich das Wahlergebnis anfechtet. Möglich wäre dies, weil es beim Druck der Stimmzettel vor der Wahl zu Problemen gekommen war.

Auf den Wahlzetteln, die an die Briefwähler für die Kommunalwahl geschickt worden waren, fehlte anders als vorgeschrieben das Geburtsdatum der Kandidaten. Die Stadt hat die abgegebenen Wahlzettel, auf denen das Geburtsdatum fehlt, dennoch mitgezählt ­ und für die gestrige Wahl neue gedruckt. Doch ob dies rechtlich zulässig ist, bleibt auch nach der Wahl unklar.

Am Freitag, 4. September, kommt der Wahlausschuss zusammen und stellt das Ergebnis fest. Danach bleibt Klagewilligen genau ein Monat Zeit, um gegen das Wahlergebnis gerichtlich vorzugehen. Sollte dies in der Einspruchsfrist nicht passieren, ist das Ergebnis unanfechtbar.

Die Wahl am Sonntag war die vorerst letzte Mönchengladbacher Kommunalwahl, in der Oberbürgermeister und Stadtrat gemeinsam gewählt wurden. Denn da die Amtszeit des Oberbürgermeisters anstelle von fünf Jahren nun künftig sechs Jahre beträgt, finden demnächst Rats- und Oberbürgermeisterwahlen getrennt statt.

Die nächste Kommunalwahl findet demnach 2014 statt, die Oberbürgermeisterwahl in Mönchengladbach erst 2015. Sechs Monate lang werden die Wahlunterlagen noch aufbewahrt. Anfang nächsten Jahres werden dann Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse und Formblätter mit Unterstützungsunterschriften vernichtet.

Quelle: RP

 
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