Fotos So teuer können Sommer-Sünden sein
5 Euro - Mitfahren auf dem Gepäckträger
Schnell ins Freibad oder ins Grüne. Der Freund will mit, hat aber kein eigenes Fahrrad? In diesem Fall ist es besser, wenn beide zu Fuß gehen. Denn bei einem zweiten Mann oder einer zweiten Frau auf dem Drahtesel kann es teuer werden – wenn es sich bei dem Rad nicht um ein Tandem handelt. Grundsätzlich ist es nämlich verboten, einen Beifahrer auf der Fahrradstange oder dem Gepäckträger mitzunehmen. Wer erwischt wird, zahlt fünf Euro. Und Vorsicht: „Wir fahren immer einmal um den Block, um noch einmal nachzuschauen, ob die Verwarnung angekommen ist“, so die Polizei. Nur Kinder bis sieben Jahre dürfen mit auf Fahrrad – und das auch nur im geprüften Kindersitz.
10 Euro - Radfahren und Musik hören
Manche können nicht mehr ohne – egal, ob zu Hause oder unterwegs. Überall haben sie Musik im Ohr. Doch manchmal kann das unbeschwerte Hörvergnügen auch abrupt gestoppt werden. Wer mit Kopfhörern auf dem Fahrrad in Mönchengladbach unterwegs ist und erwischt wird, muss damit rechnen, dass er was auf die Ohren bekommt: ein Knöllchen über zehn Euro. „Wer in beiden Ohren Stöpsel hat und laute Musik hört, ist abgelenkt und bekommt das Verkehrsgeschehen nicht mehr richtig mit. Der hört auch kein Martinshorn hinter sich“, sagt Uli Matzerath, Inspektionsleiter und verantwortlich für Unfallprävention und Verkehrsüberwachung in Mönchengladbach.
20 Euro - Falsche Müllentsorgung
Sommerzeit, Eiszeit. Je wärmer es draußen ist, desto erfrischender ist das Naschvergnügen. Doch aufgepasst: Wer das Papier von der Leckerei am Stiel achtlos auf die Straße wirft und dabei vom kommunalen Ordnungsdienst ertappt wird, zahlt 20 Euro. Und das gilt nur beim einmaligen Verstoß. Für Wiederholungstäter wird’s teurer. Wer es ganz toll treibt, kann das Strafgeld bis auf 1000 Euro hochjagen. „Wird nicht gezahlt, dann gibt es noch Erzwingungshaft“, sagt Hans-Georg Krull, Leiter des Ordnungsamtes Mönchengladbach. „So kann es sogar passieren, dass jemand hinter schwedischen Gardinen landet, der eigentlich nur eine Eisverpackung auf den Boden geworfen hat.“
25 Euro - Wildes Grillen
Es gibt Stellen, da darf man, und es gibt Stellen, da darf man nicht. Würstchen dürfen nicht überall brutzeln. Auf drei öffentlichen Flächen in der Stadt Mönchengladbach ist das Grillen in festgelegten Bereichen erlaubt: im Stadtwald (Dahlener Straße), im Freizeitpark Dahl (Brunnenstraße) und in Rheindahlen( Stadtwaldstraße/Menrather Straße). Weitere Informationen gibt's hier.
„Aber auch hier müssen die Leute sich so verhalten, dass niemand belästigt oder gefährdet wird“, sagt Krull. Außerdem sollte kein Müll hinterlassen werden. Leider passiere es immer häufiger, dass Menschen nicht an den Nächsten denken, weiß der Ordnungsamtschef: „Erziehung fängt im Kinderwagen an.“ Wer an der falschen Stelle brutzelt, muss laut Verwarngeldkatalog 25 Euro zahlen.
35 Euro für das Urinieren außerhalb von Sanitäranlagen
Achtung Männer, das wird teuer: Wer sich nach dem Biergartenbesuch in der Öffentlichkeit erleichtert, muss 35 Euro bezahlen. Das Urinieren außerhalb von Sanitäranlagen gilt nämlich als „ungebührliches Verhalten“. Ausreden gelten nicht. Von wegen: „Ich hab’ die Hauswand doch gar nicht getroffen.“ Es sei denn, Mann ist krank. Da gibt es schon mal Ausnahmen. Aber so leicht lässt sich der kommunale Ordnungsdienst nicht verschaukeln. „In Krankheitsfällen verlangen wir auch gerne mal ein Attest“, sagt Hans-Georg Krull vom Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach. Männer könnten sich auch vor Verlassen des Lokals überlegen, ob sie noch mal müssen. Oder sie gehen eben noch einmal zurück.
35 Euro - Freilaufende Hunde
Lebe glücklich, lebe froh – wie ein Mops im Paletot.“ Ihr Hund kann angesichts des Wetters noch so vergnügt sein, er muss an die Leine. Frei herumzulaufen ist dem Tier nur auf Wirtschaftswegen und auf speziellen Freilaufflächen erlaubt.
Auch ein Sprung des Vierbeiners in einen städtischen See ist nicht gestattet, „dann läuft der Hund ja auch frei herum“, sagt Krull. Wer beim Ableinen erwischt wird, zahlt 35 Euro, egal ob der Hund anschließend auf dem Trockenen sitzt oder schwimmt. Hinterlässt das Tier etwas, gibt’s ein Knöllchen fürs Häufchen. Bei Tretminen-bekannten Hunden wird‘s noch teurer.
Ab 35 Euro - Zu laute Sommerpartys
Partytime. Wer morgens lange ausschlafen kann, feiert abends gerne länger. Ob dem Nachbarn das auch gefällt? Wenn der Ordnungsdienst klingelt, weiß man: Nö, der Nachbar findet das nicht lustig. Kommt beim kommunalen Ordnungsdienst eine Beschwerde an, fahren die Mitarbeiter raus. Denn was manche unerträglich laut finden, ist für andere durchaus noch erträglich. Handelt es sich wirklich um Ruhestörung und sind die Gastgeber nicht gewillt, Abhilfe zu schaffen, kann’s richtig teuer werden. Ab 35 Euro bei einmaliger Verwarnung bis 1000 Euro. Manchmal wird auch die Musikanlage eingezogen.
Risiko - Fahren mit Flip-Flops
O sole mio – mit Flip-Flops an den Füßen kann man schnell mal aus den Latschen flutschen. Das widerspricht der Forderung, dass Autofahrer sicher auf die Betriebselemente zurückgreifen können. Deshalb hat dieses Schuhwerk nichts auf Gaspedalen zu suchen. Wenn die Polizei einen Fahrer mit Flip-Flops erwischt, passiert – nichts. Das heißt, nur wenn vorher nichts passiert ist. Denn im Falle eines Unfalls wird das lockere Schuhwerk vermerkt. Die Versicherungen wird’s sicher interessieren, sie zahlen dann weniger. Und so kann eine Flip-Flop-Fahrt doch sehr, sehr teuer werden.
40 Euro - Handy am Steuer
Auf dem Weg vom Büro nach Hause könnte man noch schnell ein paar Freunde aus dem Auto anrufen und für den Abend einladen. Okay, wir wissen es: Ohne Freisprechanlage ist das Handy-Telefonat am Steuer verboten. Wenn die Polizei das sieht, sind 40 Euro fällig. Auch hier gibt’s Extra-Tarife für Mehrfach-Sünder, und dabei darf man sich sicher nicht über Mengenrabatte freuen. Ein Handy darf man am Steuer nicht in der Hand halten, ein Eis aber schon. Das ist nicht verboten. Auch auf dem Fahrrad hat das Mobil-Telefon nichts am Ohr zu suchen. Hände an den Lenker, sonst: 25 Euro.
Richtig teuer - Alkohol am Steuer
Alkohol am Lenker ist richtig gefährlich: Radfahrer, die mit mehr als 1,6 Promille im Blut erwischt werden, sind ihren Führerschein los. Denn ab diesem Grenzwert gilt ein Radfahrer als „absolut fahruntüchtig“ oder langläufig gesagt als „hackedusedicht“. Doch schon mit 0,3 Promille riskieren Radfahrer eine Strafanzeige wegen Trunkenheit. Nämlich dann, wenn sie in einen Unfall verwickelt werden, Schlangenlinien fahren oder Ausfallerscheinungen zeigen. „Wie hoch die Geldstrafe ist, entscheidet dann der Richter“, sagt Uli Matzerath von der Mönchengladbacher Polizei.