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Mönchengladbach: Soll Sexualtäter in Freiheit?

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 16.05.2009

Mönchengladbach (RPO). Seine Strafe hat er abgesessen. Doch ob der wegen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung verurteilte Gladbacher tatsächlich frei kommt, ist noch nicht entschieden. Die Staatsanwältin fordert nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Das Verwaltugnsgericht urteilte sexuelle Anspielungen als schwere Dienstvergehen.  Foto: rpo
Das Verwaltugnsgericht urteilte sexuelle Anspielungen als schwere Dienstvergehen. Foto: rpo

Der nicht alltägliche Prozess gegen einen Sexualstraftäter, der sich von 1995 bis 1998 auf besonders erniedrigende Weise an Kindern und jungen Frauen vergangen hat, begann gestern vor der Ersten Jugendkammer auf ungewöhnliche Weise.

Der Kammervorsitzende Lothar Beckers verlas nicht wie üblich die Anklageschrift, sondern das frühere Urteil von 1999. Damas war der 38-Jährige wegen sexuellen Kindesmissbrauchs, sexueller Nötigung und Vergewaltigung in mehreren Fällen zu insgesamt neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Weil ein Gutachter den Angeklagten auch nach fast beendeter Strafverbüßung noch als Hochrisikotäter bezeichnete, hat die Anklage jetzt den Antrag gestellt, den 38-Jährigen in nachträgliche Sicherungsverwahrung zu nehmen.

Info

Was noch wichtig ist

Ein Sexualstraftäter hatte nach jahrelanger Strafverbüßung bei einem Gutachter sexuelle Gewaltphantasien eingestanden. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft jetzt für den 38-Jährigen nachträgliche Sicherungsverwahrung gefordert.

Sachverständige sollen im Prozess vor der Ersten Jugendkammer klären, ob der Angeklagte ein Risikotäter ist und ob er einen Hang zu Straftaten hat.

Gefahr Auch die Frage nach der Wiederholungsgefahr muss beantwortet werden.

Kindern aufgelauert

Nach einem Massenspeicheltest war der Täter damals geschnappt worden und hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Offensichtlich hatte er damals vor allem jungen Frauen und Kindern aufgelauert, weil er von ihnen den geringsten Widerstand erwartete. So traf er am 6. Juli 1995 in Eicken auf ein neunjähriges Mädchen. Den gleichaltrigen Begleiter schickte er weg. Er forderte das Kind auf, ihn im Sexualbereich anzufassen. Doch die Neunjährige riss sich los und lief weg.Mit offener Hose verfolgte er im Bunten Garten eine 20-Jährige. Er habe ein Knarre. Doch die junge Frau konnte sich losreißen. Ebenfalls im Bunten Garten gelang es dem Mann, eine 15-Jährige mit einem Messer zu bedrohen und im Gebüsch zu vergewaltigen. Im März 1997 zwang er zwei 14 Jahre alte Mädchen im Waldgebiet Großheide zum Oralverkehr. Ein paar Wochen danach bedrohte er im Hans-Jonas-Park eine 33-jährige Frau, wurde dabei aber von zwei aufmerksamen Männern gestellt. Die Augenzeugen verprügelten ihn und ließen ihn laufen. Im November 1998 zerrte er eine völlig verängstigte 13-Jährige durch den Bunten Garten und verging sich in besonders entwürdigender Weise an dem Kind.

Zu den Taten wollte sich der Angeklagte gestern nicht mehr äußern. Im Gerichtssaal wurde bekannt, dass der Angeklagte von 2007 bis 2008 auf Hafturlaub in Freiheit war. Zuvor hatte er eine Therapie absolviert. In Freiheit ließ er sich nichts zu schulden kommen. Kurz vor einer möglichen Entlassung wurde der Gladbacher von einem Gutachter untersucht. Als er dem Sachverständigen sinngemäß gestand: "Ich habe immer noch sexuelle Gewaltphantasien", war es mit dem Hafturlaub vorbei. Außerdem hatte er zugegeben, sich seit seinem 16. Lebensjahr mindestens hundertmal exhibitionistisch gezeigt zu haben. Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle: RP

 
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