Mönchengladbach: Stadt ordnet Bestattung an
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 30.12.2009 - 16:34Mönchengladbach (RPO). Der Leichnam des 74 Jahre alten Mannes, der seit knapp vier Wochen im Kühlraum eines Bestattungsunternehmens liegt, wird jetzt beerdigt. „Zur Gefahrenabwehr” ordnete das Ordnungsamt am Mittwoch das Begräbnis an.
Es wird wohl eine schlichte Bestattung für den Kneipier, der am 6. Dezember mit 74 Jahren verstarb. am Mittwoch erteilte das Ordnungsamt mündlich den Auftrag zur Beerdigung. Das heißt: Eine Trauerfeier in einer Kapelle oder Halle wird es höchstwahrscheinlich nicht geben. Denn die Behörde ist nur verpflichtet, den „notwendigen Mindestaufwand” für eine Bestattung zu bezahlen. Die Trauerhallennutzung gehört nicht dazu.
„Keine Eilbedürftigkeit”
Die 81 Jahre alte Witwe, die nach eigenen Angaben völlig verschuldet ist, hatte beim Sozialamt die Übernahme der Beerdigungskosten beantragt. Doch das Amt wollte die 1500 Euro für die Feuerbestattung nicht bezahlen - zumindest so lange nicht, bis die Mittellosigkeit der hinterbliebenen Ehefrau nicht bewiesen ist. Die 81-Jährige konnte aber die Unterlagen für die geforderten Bilanzen nicht finden.
So blieb der Leichnam ihres Mannes im Kühlhaus des Bestattungsunternehmens. Fast vier Wochen lang. Noch vor Weihnachten hatte die Witwe über einen Anwalt einen Eilantrag beim Sozialgericht in Düsseldorf gestellt. Doch auch dort konnte keine schnelle Entscheidung gefällt werden. Am Mitwoch teilte Stadtsprecher Dirk Rütten mit, das Gericht sehe in dem Fall keine „Eilbedürftigkeit”.
Jetzt ordnete das Mönchengladbacher Ordnungsamt die Feuerbestattung des Mannes an. Die Kosten der Beerdigung übernimmt nun also doch die Stadt. Allerdings tritt nicht das Sozialamt, sondern das Ordnungsamt in Vorleistung. Wie Rütten erklärte, werde aber auch das Ordnungsamt versuchen, die Auslagen von der Witwe oder eventuellen weiteren Angehörigen zurückzubekommen.
In Vorkasse hätte auch das Beerdingungsinstitut treten können, um später je nach Ausgang des Falls der Witwe oder dem Sozialamt eine Rechnung zu schicken. Doch das Unternehmen stand auf dem Standpunkt, dass dies Aufgabe und Pflicht des Sozialamtes sei. Dazu gebe es mehrere Urteile. Im Übrigen hätte die Verwaltung viel mehr Möglichkeiten, Namen und Adressen von Angehörigen zu erfahren.
Bestatter Dieter Röhlen hatte mehr als einen Fall, in dem er auf seinen Rechnungen sitzen blieb. Das Sozialamt hatte beispielsweise nach einem Todesfall weitere zahlungspflichtige und -kräftige Angehörige ermittelt. Doch Adressen wollte das Amt dem Bestatter aus Datenschutzgründen nicht mitteilen.
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