Mönchengladbach: Stadt sucht Terroristen: Ausländer müssen ankreuzen
zuletzt aktualisiert: 20.08.2008Mönchengladbach (RPO). Aktualität geht vor. Darum beschäftigt sich der Integrationsrat der Stadt heute im Rheydter Rathaus mit dem neuen Wissens-Test, bei dem einbürgerungswillige Ausländer ab 1. September Kenntnisse über politische und gesellschaftliche Gepflogenheiten in Deutschland nachweisen müssen. Ein ganz anderer Test ist für Gülistan Yüksel, Vorsitzende des Integrationsrates, deshalb aber nicht zu den Akten gelegt: die Terroristensuche per Fragebogen. Die behördliche Bezeichnung „sicherheitsrechtliche Befragung“ klingt zwar nüchterner. Ein Fragebogen, den die Stadtverwaltungen visumspflichtigen Ausländern vorlegen müssen, wenn diese ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern wollen, erregt gleichwohl nicht nur den Unmut der Integrationsrats-Vorsitzenden.
Für Nachrichtendienst gearbeitet?
„Haben Sie sich in Deutschland jemals an politisch, ideologisch oder religiös motivierten Gewalttätigkeiten beteiligt oder dazu aufgerufen?“ Das ist nur eine der Fragen, die den Bogen nach Ansicht der Mönchengladbacher Linken „unsinnig und diskriminierend“ macht. Aufgrund eines Erlasses des Landesinnenministeriums müssen die Ausländerämter fürs Verlängern einer Aufenthaltserlaubnis beispielsweise auch ankreuzen lassen, ob ein Antragsteller eine als terroristisch eingestufte Organisation unterstützt, sich schon einmal unter einer falschen Identität in der Bundesrepublik aufgehalten oder für einen Nachrichtendienst gearbeitet hat.
Dass sich ein Terrorist mit wahrheitsgemäßen Angaben bei dieser Befragung zu erkennen gibt, bezweifelt nicht nur die Linke. „Damit wird man die Leute nicht herausfiltern können“, sagt Gülistan Yüksel. Ob der Aufwand, den die Städte mit der Befragung betreiben müssen im Verhältnis zum „sicherheitsrelevanten Ertrag“ stehe, bezeichnete Oberbürgermeister Norbert Bude in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken als „zumindest strittig“.
Der Vorstand des nordrhein-westfälischen Städtetages hat sich zur Sicherheitsbefragung ebenfalls schon Gedanken gemacht. Neben Zweifeln an der Ergiebigkeit des Verfahrens erhob er die Forderung, das Land möge den Städten die Kosten für die Befragung wenigstens erstatten. Auf den Fragebogen verzichten kann eine Kommune nicht. Erlass ist Erlass und damit für Mönchengladbach verbindlich, so Bude. Wie die Stadt in der Praxis damit umgeht, würde Integrationsrats-Vorsitzende Yüksel gleichwohl gerne einmal näher erfahren: „Dazu werden wir – vielleicht in der nächsten Sitzung – einmal einen Vertreter des Ausländeramtes einladen, um uns zu informieren.“
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