Mönchengladbach: Stadt verbietet Eislaufen
VON JULIANE KAELBERLAH - zuletzt aktualisiert: 14.02.2012Mönchengladbach (RP). Neue Schilder verkünden es: Seit einigen Tagen ist das Betreten aller zugefrorenen Weiher in der Stadt verboten – für immer. Die Stadt entgeht so der Haftung, wenn jemand im Eis einbricht. Viele Schlittschuhläufer sind empört.
Schlittschuhlaufen gehört für Christiane Rohr im Winter unbedingt dazu. Doch vor einigen Tagen stand die Mönchengladbacherin mit ihren Kindern am Stadtwaldweiher auf einmal vor einem großen Schild: "Betreten der Eisfläche verboten". "Wir waren enttäuscht. Sonst konnte man immer aufs Eis – und auf einmal hat man die Leute da runtergescheucht."
In der vergangenen Woche tauschte die Stadt die Schilder an den Gewässern aus. Der Grund: Bisher sei die Beschilderung nicht einheitlich gewesen, sagt Stadtsprecher Dirk Rütten. Während an den meisten Gewässern der Stadt das Betreten des Eises verboten war, hieß es am Stadtwaldweiher und Beller-Mühle-Park lediglich "auf eigene Gefahr". Das sei besonders für die Polizei ein Problem, die spielende Kinder dann nicht einfach vom Eis holen könne. Nachdem an den Krickenbecker Seen ein Niederländer beim Schlittschuhlaufen eingebrochen und tödlich verunglückt war, habe die Stadt sich entschlossen, "klare Aussagen" zu machen.
Regelungen
Risikoreich Auch viele andere Städte geben gefrorene Gewässer nicht offiziell für Wintersportler frei – so zum Beispiel Dortmund, Duisburg oder Berlin.
In Chemnitz greift das Ordnungsamt durch: Wer trotz des Verbots auf dem Eis erwischt wird, zahlt zwischen 20 und 100 Euro Strafe.
Ein Bußgeld gibt es nicht
Während in Hamburg am Wochenende eine knappe Million Menschen auf der zugefrorenen Außenalster mit Genehmigung der Behörden Schlittschuh liefen oder Curling spielten, blieb das Eisvergnügen für die Mönchengladbacher aus. Ordnungsamt und Polizei sind angehalten, die Menschen vom Eis herunterzuholen. Ein Bußgeld gibt es nicht. Mit dem Verbot sichert sich die Stadt vor allem gegen eventuelle Klagen ab: "Wenn man so eine Fläche freigibt, trägt man auch eine Verantwortung – die Leute verlassen sich ja darauf", sagt Rütten. Bricht ein Läufer auf dem Eis ein, haftet die Stadt.
Christiane Rohr und viele andere Schlittschuhläufer sind empört darüber, dass nun auch der Stadtwaldweiher nicht mehr zugänglich ist. "Ich kann ja auch in einer Eishalle Schlittschuhlaufen, aber draußen auf dem Eis zu sein ist doch ein ganz anderes Naturerlebnis", sagt die Ärztin. Sie habe zwar Verständnis dafür, dass die Stadt sich gegen Klagen absichern wolle. "Aber irgendwann darf man bei Sturm auch nicht mehr in den Wald gehen, weil einem dann ein Ast auf dem Kopf fallen könnte."
Wer sich gegen das ausdrückliche Verbot auf das Eis begibt, kann im Notfall zur Kasse gebeten werden. "Bei fahrlässigem Verhalten können wir die Kosten für den Rettungseinsatz in Rechnung stellen", sagt Robert Gorzolka von der Mönchengladbacher Feuerwehr. Je nachdem, wie viele Feuerwehrleute und Einsatzwagen ausrücken müssen, kostet das mehrere hundert Euro pro Stunde. Dass die Stadt die Gewässer früher offiziell freigegeben habe, sei "eine Mär", sagt Rütten. "Das war schon immer auf eigene Gefahr."
Und sie wird es auch in Zukunft nicht tun – unabhängig davon, ob das Eis hielte oder nicht. Ab etwa 15 Zentimetern gilt es als tragfähig – doch das müsste durch regelmäßige Probebohrungen sichergestellt werden. "Und dafür braucht man Personal."
Doch es gibt Alternativen: Um die Menschen von den gefrorenen Gewässern wegzulocken, fluten einige Städte Wiesen oder Parkplätze und machen sie so zu einbruchssicheren Eisbahnen. Für Christiane Rohr wäre das ein idealer Kompromiss. "Man kann sich nicht darüber aufregen, dass die Kinder vor dem Fernseher hängen und nicht rausgehen, und ihnen gleichzeitig im Winter nichts bieten." Laut Stadt sind solche Flächen in Mönchengladbach nicht geplant.
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