Mönchengladbach: Stadt verschickt 6500 Widerspruchsbescheide
zuletzt aktualisiert: 09.12.2009Mönchengladbach (RPO). 105 000 Widersprüche sind in den Jahren 1995 bis 2005 bei der Stadtverwaltung eingegangen. Die Bürger beklagten sich wegen der Grundbesitzabgaben, wozu die Grundsteuer, aber auch Müll- oder Straßenreinigungsgebühren gehören. In den vergangenen Jahren habe die Verwaltung vorrangig die Fälle bearbeitet, in denen nach Urteilen von Musterprozessen vor dem Verwaltungsgericht Gebühren neu berechnet oder erstattet werden mussten, teilte die städtische Pressestelle mit.
Jetzt weist die Stadtverwaltung rund 6500 Widersprüche gegen die Kanalbenutzungsgebühren der Jahre 1998 bis 2005 zurück. In diesem Bereich habe es keine Veränderung der Gebührenhöhe gegeben. Damit ist die Bearbeitung der 105 000 Widersprüche durch den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben abgeschlossen. Entsprechende Schreiben werden die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten. Dem Bescheid liegt – um Irritationen zu vermeiden – ein Informationsschreiben bei, das den Adressaten die Hintergründe erklärt. Danach erhalten alle Eigentümer einen Bescheid, die Widerspruch gegen die Kanalbenutzungsgebühren im Zeitraum 1998 bis 2005 eingelegt haben. Dieser Widerspruch kann aber auch durch dazu ermächtigte Dritte (Steuerberatung, Hausverwaltung, Miteigentümer) eingelegt worden sein.
Wer mit der Entscheidung der Stadtverwaltung zum Widerspruch einverstanden ist, muss nichts weiter unternehmen, erklärt die Pressestelle. Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann Klage gegen die Entscheidung erheben. Vorab böte sich aber ein Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern an.
Wer weitere Fragen zu dem Widerspruchsbescheid hat, kann sich telefonisch (02161/253208 oder 253206) oder per E-Mail (steuern@moenchengladbach.de) an den Fachbereich wenden.
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