Mönchengladbach: Stadtmitarbeiter war korrupt
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 20.12.2007Mönchengladbach (RPO). Weil er sich bestechen ließ, ist ein ehemaliger Mitarbeiter des städtischen Tiefbauamtes zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Korruptionsfall hatte vor sechs Jahren für Aufsehen gesorgt.
Die Mühlen der Justiz mahlen manchmal sehr langsam. Die Tiefbauarbeiten für den Straßenbau „Steinmetzstraße“ und „Mittlerer Ring“ sind längst abgeschlossen, der ehemalige Korruptionsfall fast vergessen. Sechs Jahre nach seiner Festnahme nahm der ehemalige städtische Mitarbeiter auf der Anklagebank Platz.
Der Vorwurf des Staatsanwalts: In den Jahren 1998 bis 2000 soll der frühere Bauingenieur (69) bei der Vergabe und Ausführung der Straßenarbeiten durch geheime Absprachen der Stadt einen beträchtlichen finanziellen Schaden zugefügt haben. Für sein „Entgegenkommen“ erhielt der Hückelhovener 70 000 Mark.
Chronik
Im August 1998 Mit dem Auftrag für den Straßenbau beginnt der Korruptions-Fall.
Am 20.12.2001 Der Bauingenieur kommt bis zum 5.6.2002 in Untersuchungshaft.
Am 8.9.2004 Die Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage.
Im November 2007 Das Gladbacher Schöffengericht verkündet die Urteile.
Nach dessen Geständnis und mehreren Zeugenaussagen war das Schöffengericht überzeugt, dass sich der 69-Jährige im Sinne der Anklage schuldig gemacht hat. Mitangeklagt sind der Geschäftsführer (60) eines Jülicher Tiefbauunternehmens und der Oberbauleiter (66) der gleichen Firma. Die Richter sind überzeugt, dass die Jülicher bei der Ausschreibung für den Straßenbau „Mittlerer Ring“ und „Steinmetzstraße“ nur durch die Hilfe des Bauingenieurs vom Mönchengladbacher Tiefbauamt den Zuschlag bekamen.
Bestimmte Positionen im Leistungsverzeichnis standen nur auf dem Papier, sollten in Wirklichkeit nie realisiert werden. Ahnungslose Firmen hatten deshalb keine Aussicht, bester Bieter zu werden. Demzufolge rechneten die Jülicher auch Leistungen ab, die in Wirklichkeit gar nicht erbracht wurden: zum Beispiel für Baumfällarbeiten. Tatsächlich fielen der Säge viel weniger Bäume zum Opfer, als angegeben. Vor Gericht war man überzeugt, dass der Angeklagte damals eine mangelhafte Bauausführung der „Steinmetzstraße“ akzeptiert hat.
So sei die Straße mit einer minder starken Schotterschicht als vorgesehen versehen worden. Der Angeklagte, seit 1999 Rentner, habe auch gebilligt, dass am „Mittleren Ring“ eine wesentlich geringere Menge Kies eingebaut wurde. Am Ende forderte und erhielt der Bauingenieur von den Jülicher Partnern 70 000 Mark.
Am 20. August 1998 hatte die Stadt Mönchengladbach der Jülicher Firma den Auftrag für die besagten Straßenbaumaßnahmen erteilt.
Die Mitarbeiter des Jülicher Unternehmens, angeklagt wegen Bestechung und Beihilfe zur Bestechung, waren dem Prozess ferngeblieben. Deshalb verurteilten die Richter die Mitangeklagten per Strafbefehl zu jeweils zehn und zu sieben Monaten Freiheitsstrafe. Das Angeklagten-Trio, bisher ohne Vorstrafen, muss die Strafen nicht verbüßen. Sie wurden zur Bewährung ausgesetzt. Doch der Ex-Mitarbeiter der Stadt muss das Bestechungsgeld (35 790 Euro) zurückzahlen.
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