Mönchengladbach: Steuerprozess: Zweifel an der Anklage
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 04.09.2009Mönchengladbach (RPO). Die Staatsanwältin hatte gestern kaum die Anklageschrift verlesen, als der 70-jährige Kaufmann in Tränen ausbrach. Laut Anklage soll der Inhaber und Geschäftsführer von drei Firmen jahrelang Gewerbe-und Einkommensteuern hinterzogen haben. Er sei sich aber keiner Schuld bewusst. Die Viersener Finanzbehörden hätten ihn unnachsichtig verfolgt, beklagte sich der Angeklagte, der bisher noch nie aufgefallen war. Zur Zeit lebe er von seinem Geschäftsführer-Gehalt und einer kleinen Altersrente.
Tatsächlich soll er in den Jahren 1997 bis 2000 weder eine Einkommen- noch eine Gewerbesteuererklärung abgegeben haben. Die Anklagevertreterin ging gestern von einer Summe von 252 000 Euro aus, die der säumige Steuerzahler hinterzogen haben soll. Doch die zwei Verteidiger, die dem Kaufmann im Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer zur Seite stehen, widersprachen sofort. Sie bezweifelten die Höhe der Summe. Dagegen verwies die Staatsanwältin auf Steuererklärungen, die der Angeklagte zusammen mit seinem Steuerberater angefertigt, teilweise unterschrieben aber nicht eingereicht hatte. Bei einer Durchsuchung wurden diese Unterlagen entdeckt. Die Finanzbehörde erließ Schätzungsbescheide. Anschließend war klar, dass der Unternehmer damals tatsächlich wesentlich höhere Einkünfte erzielt hatte. Es kamen neue Steuerbescheide. Für die Behörde hatte sich der Angeklagte nunmehr der vollendeten Steuerhinterziehung schuldig gemacht.Trotzdem endete der Steuerprozess gestern ohne Urteil.
Die Durchsuchung sei damals rechtswidrig gewesen, waren die Verteidiger gestern überzeugt. Deshalb gebe es für diese Beweismittel der Anklagevertreterin ein Verwertungsverbot.Weil die Staatsanwaltschaft das weder gestern noch in den nächsten drei Wochen klären kann, platzte der Prozess. Die Wirtschaftsstrafkammer wird am 3. Dezember den Fall um nicht gezahlte Steuern erneut verhandeln.
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