Mönchengladbach: Straßen fertig: Anwohner müssen zahlen
zuletzt aktualisiert: 17.04.2009Mönchengladbach (RPO). Die Stadt bittet zahlreiche Anwohner zur Kasse. Grund: Eine Reihe von Straßen und Straßenabschnitte im Stadtgebiet sind endgültig fertiggestellt worden. Das bedeutet, die Stadt ist nun nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches verpflichtet, für diese Anlagen Erschließungsbeiträge zu erheben. Alle Grundstücke, die von diesen Anlagen erschlossen werden, unterliegen der Beitragspflicht.
Die Eigentümer werden im Laufe dieses Jahres einen Bescheid über die Erschließungsbeiträge erhalten. Die Mitarbeiter der Abteilung Straßen- und Ingenieurbau können allerdings noch nicht den genauen Zeitpunkt angeben, wann die Beiträge erhoben werden, und auch nicht die Beitragshöhe. Betroffen sind folgende Straßen:
- Kentenstraße 9 bis Dünner Straße;
- Brucknerallee von Breite Straße bis Nordstraße;
- Heinrich-Pesch-Straße von Kiesweg bis Hohlstraße;
- Mathildenstraße 63 bis Vietenheide;
- Erfurter Straße 18 bis 31 -33;
- Kahle Heide, Wohnweg 46 bis 50;
- Mühlenwallstraße 73 bis St. Helena Platz 15;
- Ebelshof 39/74 bis Wendehammer;
- Im Striep/Hütterbaum 27/29 umlaufend bis 35/37;
- Karl-Mones-Straße von Hütterbaum bis Schroerskamp;
- Karstraße, Stichweg 78/80 bis Ende;
- Rathenaustraße – Stichstraße zwischen 6/10 bis einschl. Parkplatz;
- Gabelsbergerstraße, Stichweg zwischen 27 und 35;
- Gabelsbergerstraße, Stichstraße von 48a/54a bis 52b;
- Engelsmühlenweg, Stichweg von seitl. 43 bis 53;
- Kentenstraße/Loosenweg von Adlerstraße bis Kentenstraße 12;
- Molitorweg von Dammer Straße bis Wendehammer einschließlich zweier Stichwege;
- Tulpenstraße von Alfons-Schulz-Straße bis Hannes-Schufen-Straße;
- Espenstraße von Eisenbahnstraße bis Urftstraße;
- Heinrich-Pesch-Straße, Stichstraße 87 bis 113;
- Im Grund von Klusenstraße bis 82/112;
- Trierer Straße von Fuchsstraße bis Bachstraße;
- Am Römerlager von Altmülfort bis Wendehammer einschließlich zweier Stichwege;
- Am Römerlager, Stichweg von 14 bis 30;
- Grünstraße, Wohnweg von 87/109 bis 97/99; Sasserather Berg, Wohnweg von 13 bis 25;
- Hölderlinstraße von Uhlandstraße bis 15, einschließlich Stichweg vor 15;
- Kleinenbroicher Straße, Stichweg Südlich 2, Flurstücke 318 bis 322;
- Langmaar von Zoppenbroicher Straße bis Liedberger Straße;
- Langmaar – Stichstraße von 9a/29 bis Wendehammer;
- Lorenz-Görtz-Straße von Mülforter Straße bis Kreuzung vor Ahrener Feld 86/88;
- Lorenz-Görtz-Straße von Ahrener Feld 86/88 /Lorenz-Görtz-Straße 129 bis einschl. Garagenhof;
- Lorenz-Görtz-Straße von Flurstück 919 ringförmig bis 129, einschließlich Garagenhof Flurstück 482;
- Mülforter Straße, Stichstraße von 163 bis 197 parallel zum Hauptzug;
- Mülforter Straße, Stichstraße von 163 bis 147 einschl. Stichstraße 139 bis 133;
- Nellessenweg von Kleinenbroicher Straße bis Konstantinstraße; Nellessenweg, Stichstraße von 32 bis 48;
- Nellessenweg, Stichstraße von 43/71 bis 61;
- Hermann-Noell-Straße von Priorstraße bis Voigtsstraße;
- Lerchenweg von Postillionsweg bis Güdderather Weg, einschließlich Stichstraße von 33/41 bis 37/39;
- Maikäferweg von Brinkmannstraße bis Grüner Weg.
Quelle: RP
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