Mönchengladbach: Streit im Treppenhaus landete im Jugendgericht
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 19.12.2009Mönchengladbach (RPO). Das Rücklicht am fast neuen Fahrrad sei verbogen gewesen und die Räder platt, beklagte sich gestern ein Angeklagter (19) vor der Jugendrichterin. Weil er eine Hausmitbewohnerin als Täterin verdächtigte, hatte er die Frau am 23. Januar im Hausflur zur Rede gestellt und dabei mit einer Softair-Pistole gefuchtelt. Das hatte dem 19-Jährigen eine Anklage wegen versuchter Nötigung eingebracht. Die Nachbarin hatte den Mönchengladbacher zwar angezeigt, war aber trotzdem mit ihrem ebenfalls geladenen Lebensgefährten der Gerichtsverhandlung ferngeblieben.
Der 19-Jährige war "stinkig"
Der einsichtige Mann schilderte den Fall gestern im Gerichtssaal. Nachdem er sein beschädigtes Rad im Eingangsbereich eines Gladbacher Mietshauses entdeckt hatte, zog er sich in sein Schlafzimmer zurück und fuchtelte mit der Softair-Pistole. "Ich war stinkig und wollte den Frust loswerden", gab der der 19-Jährige ohne weiteres zu. Dann nahm er die Pistole, ging zu der Nachbarin und klingelte an deren Wohnungstür. "Ich wollte sie zur Rede stellen. Sie sollte mir erklären, warum sie an meinem Fahrrad gewesen sei", erinnerte sich der Angeklagte. Doch statt einer sachlichen Diskussion gab es sofort imTreppenhaus ein heftiges Streitgespräch mit gegenseitigen Beleidigungen.
Es war nicht der erste Streit,der sich da entwickelte. Der Angeklagte hatte in der Vergangenheit mehrfach das Ordnungsamt informiert und sich über die Hunde der Nachbarin beschwert. "Ich hatte den Eindruck, dass die Frau und deren Lebensgfährte gleich auf mich losgehen wollten", erinnerte er sich. Deshalb habe er die Softairpistole gezogen.
"Offenbar habe ich ein bisschen übertrieben, das bereue ich", gestand der Angeklagte ein. Am Ende empfahl die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, den Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu behandeln. Allerdings müsse der Hartz-IV-Empfänger an einem Antigewalttraining teilnehmen. Schließlich sei der Angeklagte schon einmal wegen Körperverletzung verwarnt worden. Die Jugendrichterin schloss sich dem Antrag an und verwarnte den 19-Jährigen. "Ohne Antigewalttraining gibt es Arrest", machte die Richterin jedoch klar.
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