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Mönchengladbach: Streit um Bestattungskosten

VON GABI PETERS UND RALF JÜNGERMANN - zuletzt aktualisiert: 28.12.2009 - 11:07

Mönchengladbach (RPO). Am 6. Dezember gestorben, aber immer noch nicht beerdigt. Seit über drei Wochen wartet eine 81 Jahre alte Witwe auf die Bestattung ihres Mannes. Der Grund: Die Frau ist mittellos, und das Sozialamt will nicht in Vorkasse gehen.

Im Streit um die Übernahme der Bestattungskosten entscheidet jetzt das Sozialgericht in Düsseldorf. Foto: RPO

Seit über drei Wochen liegt der Leichnam beim Bestattungsunternehmen Röhlen. Jeden Tag steht die Witwe weinend da und fragt, wann sie ihren Mann beerdigen kann. Diese Frage ist noch nicht geklärt. Denn: Die 81 Jahre alte Hinterbliebene ist hoch verschuldet.

Sie kann die Beerdigung nicht bezahlen. Das hatte sie auch nicht verschwiegen, als sie sich bei Dieter Röhlen meldete. Der Bestattungsunternehmer konnte sie zunächst beruhigen. Es wurde ihr erklärt, das Sozialamt übernehme in solchen Fällen die Kosten. Also ging die Frau zum Amt für Grundsicherung bei der Stadtverwaltung, um einen Antrag zu stellen – schweren Herzens, denn die ganze Situation ist ihr peinlich.

Info

Rechstanspruch

Voraussetzung In der Regel erstattet das Sozialamt Bestattungskosten, wenn keine Erben vorhanden sind oder wenn die Erben die Kosten nicht tragen können. Es übernimmt aber nur "erforderliche" Kosten.

Zumutbarkeit Beurteilt das Sozialamt die Übernahme der Kosten für den Erben oder Unterhaltsverpflichteten als nicht zumutbar, so besteht ein Rechtsanspruch auf Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt.

Im Sozialamt wurde ihr gesagt, dass sie ihre Mittellosigkeit erst bescheinigen müsse. Doch die geforderten Unterlagen zusammenzustellen, ist für die 81-Jährige schwierig. Ihr Mann ist tot, und viele Geschäftspapiere nicht mehr aufzufinden. Die Folge: Das Sozialamt zahlt nicht.

Am Telefon abgewimmelt

Dieter Röhlen versteht das nicht. Er ist sich sicher: "Das Sozialamt muss in solchen Fällen Vorkasse leisten. Darüber gibt es mehrere Gerichtsurteile." Doch als der Bestattungsunternehmer die bei der Stadt schriftlich vorlegen wollte, wurde er nach eigenen Worten abgewimmelt.

Mehrfach hatte er es telefonisch versucht, "einmal wurde einfach der Hörer aufgelegt", sagt er. Ein anderes Mal wurde ihm erklärt, dass die Stadt erst die Mittellosigkeit der Witwe prüfen müsse, und das könne zwei bis drei Monate dauern. "Ich kann den Leichnam doch nicht so lange aufbewahren", sagt Dieter Röhlen. Ein Anwalt hat jetzt in dem Fall einen Eilantrag beim Sozialgericht in Düsseldorf gestellt.

Bei der Stadtverwaltung sieht man sich im Recht. "Wir haben der Witwe erklärt, sie soll sich an ihren Steuerberater wenden, der die nötigen Bilanzen zusammenstellt", sagt Wolfgang Speen, Leiter der städtischen Pressestelle. Dies sei aber noch nicht geschehen. "Sobald wir die wirtschaftlichen Daten vorliegen haben, geht die Bearbeitung des Antrages ganz schnell", versichert der Stadtsprecher.

Und er sagt: "Das Bestattungsunternehmen muss nicht auf unsere Entscheidung warten. Es kann den Mann sofort beerdigen und uns dann gegebenenfalls die Rechnung schicken." Doch das findet Dieter Röhlen ungerecht. Mehr als das. Er spricht von einem Skandal. Denn in diesem Fall müsse das Bestattungsunternehmen auf unbestimmte Zeit in Vorleistung gehen und das gesamte Risiko übernehmen. Röhlen: "In der Vergangenheit haben wir das schon häufiger gemacht und sind prompt auf unseren Kosten sitzen geblieben."

Einen Fall habe es zum Beispiel gegeben, bei dem das Sozialamt doch noch einen zahlungskräftigen Erben gefunden hatte, der rechtlich gesehen für die Bestattung aufkommen musste. "Als ich bei der Stadt nach der Adresse fragte, weil ich ja dorthin meine Rechnung schicken musste, hieß es: ,Die können wir Ihnen aus Datenschutzgründen nicht geben'", berichtet Röhlen.

Er weiß, dass alle Bestattungsunternehmen solche oder ähnliche Fälle hatten und finanzielle Einbußen hinnehmen mussten, weil das Sozialamt sich weigerte, in Vorkasse zu gehen.

Quelle: RP

 
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