Mönchengladbach: Streit um Gaspreis geht weiter
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 02.11.2009Mönchengladbach (RPO). Die Gaspreise der NVV werden in der kommenden Woche wieder die Justiz beschäftigen. Nachdem der Energieversorger Eon einen Rechtsstreit um höhere Preise verlor, hoffen auch Kunden in Gladbach auf Erstattung.
Weil er die Gaspreise für zu hoch hielt, ist ein Mönchengladbacher gegen die NVV vor Gericht gezogen. Das Verfahren ist noch nicht beendet. Trotzdem sehen viele Kunden, die sich ebenfalls über die Energiepreise ärgern, einen Silberstreif am Horizont. Grund ist das Urteil des Landgerichts Hamburg: Das hatte im bundesweit ersten und bislang längsten Prozess eine so genannte Preisanpassungsklausel, mit der der Energieversorger Eon Hanse zum 1. Oktober 2004 deutliche Gaspreiserhöhungen begründete, für unwirksam erklärt.
Nach diesem Urteil, so verkündeten Verbraucherschützer, hätten bundesweit bis zu 17 Millionen Kunden Chancen, sich rückwirkend zu Unrecht geleistete Zahlungen zurückzuholen. Denn: Viele Energieversorger hätten ähnliche, "zu vage formulierte" Klauseln in ihren Vertragsbedingungen.
Sammelklagen
Nach dem Urteil zu Eon Hanse hatten auch Gasverbraucher in Bremen mit einer Sammelklage vor dem Bundesgerichtshof Erfolg gehabt. Zur Begründung hieß es, die Preisanpassungsklauseln des Bremer Energieversorgers swb seien wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam.
"Für Kunden nachvollziehbar"
Auch im Gladbacher Streit um die Gaspreise hatte das Amtsgericht in Rheydt im April 2008 entschieden, dass die NVV ihre Gaspreisentwicklung erklären müsse. Ein rechtskräftiges Urteil gibt es noch nicht. Aber bei der NVV wähnt man sich dennoch auf der sicheren Seite.
Die Preisanpassungsklauseln von Eon Hanse und NVV seien nicht vergleichbar, sagt Helmut Marmann, Sprecher des Mönchengladbacher Anbieters. "Wir haben eine harte Klausel, die sich an der HEL-Notierung orientiert", sagt er. Vereinfacht gesagt, ist HEL das arithmetische Mittel der Preise für leichtes Heizöl, die das Statistische Bundesamt für verschiedene Marktorte ermittelt. Noch schlichter ausgedrückt: Steigt der Preis für Heizöl, zieht der Gaspreis nach.
Umgekehrt gilt das Gleiche. Das ist bei Energieversorgern gängige Praxis. Dennoch fand das Landgericht Hamburg, dass Vertragsbedingungen, wonach der Gaspreis der "Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt" angepasst werden kann, unangemessen seien. Der Kunde, so entscheiden die Richter, müsse Preisänderungen anhand von vorliegenden Daten nachvollziehen können. Das sei bei der NVV der Fall, meint Marmann, viermal im Jahr Anpassungsrunden, und die Preisgestaltung werde offen dargelegt.
Für den NVV-Sprecher ist daher klar, dass das Energieunternehmen den anhängigen Rechtsstreit für sich entscheiden könne. Aber das werde erfahrungsgemäß noch lange dauern. Auch das Hamburger Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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