Mönchengladbach: Theater: Stadt zuständig für Dach und Fach
VON DIRK RICHERDT - zuletzt aktualisiert: 12.06.2010Mönchengladbach (RPO). Fast 14 Monate hat es gedauert, doch nun scheinen die Vorbereitungen für die Übertragung der Verantwortung für das spielfertige Theaterhaus in die Schlussphase einzutreten. Das berichtete Kulturdezernent Dr. Gert Fischer vor dem Kulturausschuss. Rechtzeitig zum Beginn der neuen Theaterspielzeit, 16. August 2010, könne die Übertragung des TiN (später der sanierten Stadthalle) an die Vereinigten Städtischen Bühnen (VSB) erfolgen.
Eigentum Das Theatergebäude verbleibt im Eigentum der Stadt. Das Haus wird den VSB unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Unterhalt Die Betriebskosten einschließlich Personalkosten tragen die Vereinigten Bühnen. Doch bleibt die Stadt weiterhin zuständig "für die Unterhaltung an Dach und Fach". Damit bleibt das städtische Gebäudemanagement dafür zuständig, auch finanziell.
Stadthalle Rheydt Das Theatergebäude geht ganz in die Nutzung der Bühnen über. Allerdings hat die Stadt sich ausbedungen, dort zehn Veranstaltungen im Jahr in Eigenregie durchzuführen.
Personal Die Übertraung der Funktion "spielfertiges Haus" bedeutet auch, dass das bisher seitens der Stadt für diesen Bereich gestellte Personal nun direkt bei den VSB arbeiten wird. Das betrifft unter anderem den Betriebsdirektor, das Personal an der Theaterkasse, an der Besuchergarderobe und die Hausmeister.
Kosten Gegenwärtig wendet die Stadt jährlich rund 1,7 Millionen Euro als Zuschuss auf, um den Spielbetrieb zu gewährleisten. Diese Mittel sind ab Spielzeit 2010/11 im Budget der VSB eingestellt. Abzüglich der durch die energetische Sanierung des Stadttheaters an der Odenkirchener Straße erwirtschafteten Einsparungen (weniger Heizkosten, weniger Stromverbrauch). Eine Erhöhung dieses städtischen Zuschusses wird es bis Ende der Spielzeit 2014/15 nicht geben.
Nun muss sich die Politik sputen, um das angepeilte Beschlussziel noch bis August zu realisieren.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







