Mönchengladbach: Trio zockte Drogenkäufer ab und randalierte
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 29.01.2010Mönchengladbach (RPO). Wegen gemeinschaftlichen Betruges saßen sie gestern zu dritt vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht auf der Anklagebank. Als Trio waren die 20 und 23 Jahre alten Angeklagten auch am 24. Februar vergangenen Jahres unterwegs.
Dabei wurden sie von einem jungen Mann angesprochen. Er brauche Marihuana. "Gib uns 20 Euro", forderte das Trio. Doch der Drogenkäufer blieb misstrauisch. Erst als einer der Angeklagten in einer Telefonzelle den angeblichen Marihuana-Besteller spielte, erhielt das Trio die 20 Euro. Vergeblich wartete das Opfer auf das versprochene Rauschgift. Inzwischen hatte einer der Täter die Beute in Bier und Zigaretten umgesetzt.
Allerdings hatte das Opfer bereits die Polizei gerufen und die Geldeintreiber als Räuber beschuldigt. Die Beute konnten die Angeklagten nicht mehr genießen. Sie wurden erst einmal in eine Zelle gesteckt. "Ja, wir haben den abgezogen. Aber das ist plötzlich und ungeplant passiert", gab das Trio lakonisch zu.
Zwei der Angeklagten kamen am Ende mit einer Verfahrenseinstellung davon, weil sie bereits frühere Strafen verbüßen. Allein auf der Anklagebank blieb gestern ein Angeklagter, dem die Staatsanwältin neben dem Betrug auch Widerstand, Beleidigung und Bedrohung vorwarf. Unumwunden gab er zu: "Ja, ich habe damals im Juni im Schützenzelt randaliert und die Polizei provoziert."
Dabei sei er von Beamten aus dem Zelt gedrängt und in den Streifenwagen "geworfen" worden. Und er habe doch damals an einem Schlüsselbeinbruch gelitten. "Da haben die extra drauf gedrückt. Das tat weh", jammerte der Mann. Dagegen waren die drei Polizeibeamten, die einen Handtaschendiebstahl im Zelt aufklären sollten, überzeugt: "Der hat damals den sterbenden Schwan aufgeführt. Deshalb haben wir ihn nicht gefesselt."
Unter anderem mit dem Ausspruch "Du dreckiger Nazi, ich bring dich um" soll der 23-Jährige die Beamten beleidigt haben. Aber er sei doch betrunken gewesen, gab der Angeklagte zu bedenken. Im Streifenwagen bespuckte er die Polizisten. Nach Bekanntwerden eines gut gefüllten Vorstrafenregisters war klar, dass für den 23-Jährigen diesmal eine Geldstrafe nicht in Frage kam. Das Gericht verurteilte ihn zu vier Monaten Haft mit Bewährung. Außerdem muss er eine Geldbuße von 450 Euro zahlen.
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