Mönchengladbach: Üble Beleidigung kostet 1000 Euro Geldstrafe
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 22.12.2009Mönchengladbach (RPO). Pünktlich war der Mönchengladbacher (46) gestern zur Gerichtsverhandlung erschienen und hatte ohne jede Spur von Aufregung auf der Anklagebank Platz genommen. Die Schulklasse im Zuschauerraum staunte, als der Staatsanwalt dem Angeklagten mit der kräftigen Figur eine üble Beleidigung vorwarf. In einer Email soll er einen Beamten mit einem sexistischen Schimpfwort ("Du Kinderficker, wir sprechen uns noch") beleidigt haben. Gegen einen Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt. Deshalb musste sich gestern das Mönchengladbacher Amtsgericht mit dem Fall befassen.
Am 7. April war der Lastwagen-Fahrer mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallen und dabei von einer Kamera erfasst worden. Der Verkehrssünder erhielt einen Bußgeldbescheid und sollte 110 Euro Verwarngeld zahlen. Doch der 46-Jährige bestritt, "zu schnell gefahren" zu sein. Der Mann hinterm Steuer sei nicht er gewesen, teilte er dem zuständigen Kommunalbeamten des Kreises Viersen sinngemäß mit. Der wirklich Schuldige halte sich zur Zeit im Ausland, in Kolumbien auf. So stand es in der Email, die der die Beamte vom Angeklagten erhielt..
Doch damit war die Geschichte noch nicht zu Ende. Er habe noch eine zweite Email von dem Mönchengladbacher erhalten, erinnerte sich gestern der Beamte in seiner Zeugenaussage. "Ich hatte gegen den Temposünder ein Verkehrsordnungsverfahren eingeleitet, Fotos stimmten überein", berichtete der Mitarbeiter des Kreises Viersen und erinnerte sich dabei an die sexistische Beleidigung des Angeklagten. Trotzdem bestritt der Mönchengladbacher gestern auch diesen Vorwurf: "Mir ist die Email mit der Beleidigung nicht bekannt. Ich habe sie definitiv nicht geschrieben". Möglicherweise seien Kinder, die ihn besuchten, für die Email verantwortlich: "Die haben an meinem PC gespielt."
Noch in seinem Schluss beteuerte er uneinsichtig: "Man kann mir nichts nachweisen". Gericht und Staatsanwalt waren anderer Ansicht. Sie glaubten ihm nicht. Wegen Beleidigung muss der Lkw-Fahrer eine Geldstrafe von 1000 Euro (20 Tagessätze zu je 50 Euro) zahlen.Anscheinend nach wie vor unbeeindruckt, verließ der Angeklagte nach der Urteilsverkündung den Gerichtssaal - aber mit sichtbar rotem Kopf.
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