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Urteil im Mönchengladbacher Doppelmord-Prozess

Im Prozess um den Doppelmord auf offener Straße hat das Landgericht Mönchengladbach am Donnerstag, 14. Februar 2008, das Urteil verkündet. Der 39-jährige Angeklagte Erol P. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht ordnete zudem eine Sicherungsverwahrung nach seiner Haftzeit an. Zugleich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.
Foto: ddp
Im Prozess um den Doppelmord auf offener Straße hat das Landgericht Mönchengladbach am Donnerstag, 14. Februar 2008, das Urteil verkündet. Der 39-jährige Angeklagte Erol P. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht ordnete zudem eine Sicherungsverwahrung nach seiner Haftzeit an. Zugleich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.