Mönchengladbach: Verbrechen mit altem Trick
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 12.02.2008Mönchengladbach (RPO). Prozess: 23-Jähriger gab sich mit Diebesbande als Mitarbeiter vom Wasserwerk aus.
Was noch wichtig ist
Anklage Schwerer Bandendiebstahl wird dem 23-Jährigen vorgeworfen.
Strafandrohung Dafür sieht der Gesetzgeber eine einjährige Mindest-Freiheitstrafe bis zu zehn Jahren Haft vor.
Versuche sind laut Gesetz ebenfalls strafbar.
Die Banden-Diebstähle nach dem bekannten Wasserwerks-Trick wurden in den Jahren 2003 und 2004 begangen. Zu langjährigen Haftstrafen hat das Kölner Landgericht bereits fünf Bandenmitglieder verurteilt. Weil ein 23-jähriger Mittäter seinerzeit auf der Flucht war, muss sich dieser Komplize erst jetzt und zwar in zehn Tagen vor der Ersten Jugendkammer am Mönchengladbacher Landgericht verantworten.
Auch diesmal geht die Anklage davon aus, dass sich die Bande in wechselnder Zusammensetzung jeweils nach dem gleichen Strickmuster Zutritt zu den fremden Häusern und Wohnungen verschaffte. Ein oder zwei Täter klingelten an der Tür und gaben sich als Mitarbeiter der Wasserwerke aus. Wegen eines drohenden Wasserschadens müssten sie das Wasser abstellen und eine Kontrolle vornehmen. Die Eindringlinge forderten die Opfer auf, in Küche oder Bad die Wasserhähne aufzudrehen. Es müssten Wasservorräte angelegt werden. Mit diesem Trick lenkten sie die Bewohner ab. Inzwischen betraten weitere Bandenmitglieder die Wohnung, durchsuchten die Räume und stahlen unbemerkt Bargeld und Schmuck. Laut Anklage hat sich der 23-jährige Hückelhovener an zehn solcher Fälle in Berlin, Köln, Krefeld, Duisburg und Münster beteiligt. Dabei suchte die Bande gezielt betagte, gebrechliche und sehbehinderte Opfer. Vor allem ältere alleinstehende Frauen wurden ausgewählt. Die Täter fuhren mit Mietfahrzeugen zu den Tatorten. Ein Bandenmitglied blieb im Wagen zurück. Weil einige Opfer auch misstrauisch wurden, scheiterten Einzelfälle im Versuch.
Der 23-jährige Angeklagte hat bisher von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Um ihn zu überführen, muss sich die Jugendkammer auf Zeugenaussagen stützen. Immerhin sind 30 Zeugen geladen. Allerdings ist der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt. Sein Vorstrafenregister weist sechs Eintragungen auf.
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