Mönchengladbach: Verfassungsschutz klärt auf
VON JAN DREBES - zuletzt aktualisiert: 10.11.2010Mönchengladbach (RPO). Im Zwischenbericht des NRW-Verfassungsschutzes findet sich ein ausführliches Kapitel zum Salafismus. Damit reagiert die Behörde auch auf die Diskussionen um den islamischen Verein "Einladung zum Paradies" in Eicken. Der widerspricht in einer Mitteilung Teilen des Berichtes.
Dem Salafismus widmet der NRW-Verfassungsschutz in seinem Zwischenbericht vom September 2010 ein eigenes Kapitel. Mathilde Koller, Leiterin der Behörde, hatte erklärt, dass damit auch auf die Diskussionen um den Umzug einer Islamschule des Vereins "Einladung zum Paradies" (EZP) von Braunschweig nach Mönchengladbach reagiert worden ist. Allerdings sei das Kapitel nicht nur auf den salafistischen Verein bezogen, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Vielmehr solle damit allgemein "eine angemessene Einordnung des Salafismus aus Sicht des NRW-Verfassungsschutzes" und eine "Orientierung in der aufgeregten Debatte" geboten werden, heißt es im Bericht. Das Kapitel beantwortet die wichtigsten Fragen zum Salafismus.
Was also ist Salafismus?
Der Salafismus ist laut Verfassungsschutzbericht eine religiös-fundamentalistische Strömung des Islam. Sie orientiert sich "an den ersten drei Generationen der Muslime, die als die ,rechtschaffenden Altvorderen' bezeichnet werden". Diese Altvorderen hätten nach dem Tod des Religionsbegründers und Propheten Muhammad im 7. Jahrhundert n.Chr. auf der arabischen Halbinsel gelebt.
Welche Ziele verfolgen Salafisten?
Weil sie sich als die einzig wahre Gemeinschaft der Gläubigen verstehen, legen Salafisten "gesteigerten Wert auf die korrekte religiöse Praxis nach dem Vorbild des Propheten Muhammad". Ihre Ideologie sehe den Islam als Ordnungs- und Herrschaftssystem, in dem allein Gott Gesetze bestimmen könne. Auch eine "rigide Trennung von Mann und Frau – nicht nur in der Moschee, sondern insgesamt im öffentlichen Raum" – gehört laut Verfassungsschutz zur Ideologie. Die Missionierung (arabisch Da'wa) und die Abschottung vom nicht-salafistischen Umfeld seien zwei der wichtigsten Ziele, so der Bericht.
Welche Salafismus-Formen gibt es?
Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen "politischem" und "jihadistischem" Salafismus. Während Letzterer offen die Gewaltanwendung gegen "Ungläubige" befürworte und vorantreiben wolle, sehe das der politische oder "Mainstream"-Salafismus nur als letztes mögliches Mittel bei der Durchsetzung der eigenen Ziele. Außerdem gebe es den "puristischen Salafismus". Anhänger dieser Strömung lehnen Gewalt strikt ab, sind weniger stark politisch orientiert, wollen aber durch friedliche Mittel und Missionierungen einen islamischen Staat errichten.
"Der "Mainstream-Salafismus" ist hingegen eine missionarisch tätige, nur vordergründig Gewalt ablehnende, pseudo-integrative und durch Netzwerkstrukturen gekennzeichnete Strömung innerhalb des salafistischen Spektrums", heißt es im Verfassungsschutzbericht. Er stehe entgegen der deutschen Verfassung, könne radikalisierend wirken und so einen Nährboden für Terrorismus bieten. In diese Kategorie falle auch der Verein "Einladung zum Paradies" (EZP), so die Behörde in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage mehrerer NRW-Landtagsabgeordneten vom 18. August 2010.
Was sagt EZP zur Einordnung?
Der Verein erklärt in einer Mitteilung vom 30. Oktober 2010, die auch an den Verfassungsschutz geschickt worden ist: "Wir haben keinerlei politische Ziele, und die Einführung eines islamischen Gottesstaates ist weder das Ziel noch eine untergeordnete Bestrebung unseres Vereins". Außerdem heißt es in dem Schreiben: "Wir werden niemals versuchen, der Stabilität, Ordnung und Sicherheit dieses Landes Schaden zuzufügen oder diese zu gefährden."
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