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Mönchengladbach: Vergewaltiger müssen lange ins Gefängnis

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 27.01.2010 - 17:25

Mönchengladbach (RPO). Wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung hat die Erste Strafkammer am Mittwoch einen Gladbacher(44) und dessen Ex-Freundin(38) zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht. Foto: ddp, ddp

Nach einem monatelangen Prozess hieß es jetzt für den 44-jährigen Kranfahrer: Fünf Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Die frühere Partnerin, die sich nach Ansicht des Gerichts an der sexuellen Gewalttat beteiligt hat, erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren.

Nach einem späten Geständnis hielt es die Erste Strafkammer für erwiesen, dass die beiden Angeklagten in der Nacht zum 12. Juli 2004 mit unglaublicher sexueller Gewalt über eine dunkelhäutige Frau hergefallen sind. Das schwer misshandelte Opfer wurde morgens an der Limitenstrasse von Passanten entdeckt und ins Krankenhaus gebracht. Mit einem Hundehalsband sollen die Täter die hilflose Frau durch das nächtliche Rheydt geschleift haben.

Nach einer gemeinsamen Alkoholparty ging das Ex-Paar damals mit dem Opfer in die Rheydter Wohnung des Kranfahrers. Offenbar hatten sie der Frau angeboten, in der Wohnung zu übernachten. Doch für die Frau endete die Nacht mit einem Martyrium. Beide Angeklagte sollen den Gast mit Schlägen gezwungen haben, sie sexuell zu befriedigen. Davon sind Gericht und Staatsanwältin überzeugt.

Als das Ex-Paar mit besonders erniedrigenden sexuellen Handlungen über die Frau herfiel, soll es ein Messer eingesetzt haben. Doch das war den Angeklagten am Ende nicht zu beweisen. Nach stundenlangen Misshandlungen ließen die nicht mehr nüchternen Täter vom Opfer ab.

Der vorbestrafte Kranfahrer hatte zunächst zum Anklagevorwurf geschwiegen. Seit seiner Scheidung sei es mit ihm immer nur bergab gegangen. Er sei chronisch krank und habe Alkoholprobleme, hatte sich der Mann bedauert. Ein Geständnis legte der Angeklagte erst ab, als ihn das Gericht für ein paar Wochen in Haft schickte.

Er habe versucht, Zeugen zu beeinflussen, hieß der Vorwurf der Richter. Danach gab der 44-Jährige das Verbrechen zu. Nach Ansicht eines psychiatrischen Gutachters waren die Angeklagten trotz Alkoholmissbrauch strafrechtlich voll verantwortlich. Am Ende entschuldigten sich die Täter bei dem Opfer.

Wegen der langen Verfahrensdauer müssen die Angeklagten die jahrelangen Freiheitsstrafen nicht voll verbüßen. Bei ihm gelten sechs Monate als bereits vollstreckt und bei ihr vier Monate. Der 44-Jährige wurde nicht allein wegen der Gewalttaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm außerdem vier Trunkenheitsfahrten ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Deshalb darf der Mönchengladbacher, der noch nie einen Führerschein besessen hat, auch diesmal frühestens nach vier Jahren eine Fahrerlaubnis beantragen Die Urteile wurden von beiden Angeklagten bis jetzt nicht akzeptiert.

Quelle: RP

 
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