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Mönchengladbach: Verkehrssünder fährt jetzt Fahrrad

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 19.03.2010

Mönchengladbach (RPO). Gestern musste sich der Mönchengladbacher (50) wieder einmal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein vor Gericht verantworten. Gegen zwölf Uhr mittags war der Angeklagte am 26. Oktober vergangenen Jahres an der Hittastraße in eine Radarkontrolle geraten.

Der Familienvater war mit einem Kleinkraftrad auf dem Weg zur Arbeit unterwegs. Er konnte den Polizeibeamten weder eine Betriebserlaubnis noch eine Fahrerlaubnis vorzeigen. Bald stand fest, dass der 50-Jährige mit einem führerscheinpflichtigen Fahrzeug gefahren war. Schließlich war der Staplerfahrer im Oktober mit 49 Stundenkilometern geblitzt worden.

"Das ist ja alles richtig, was in der Anklage steht", gab der Verkehrssünder zu. Er habe geglaubt, ein Mofa gekauft zu haben, mit man höchstens Tempo 30 fahren könne. "Und dafür braucht man doch keine Fahrerlaubnis. Ich dachte der Roller wäre entsprechend umgerüstet", verteidigte sich der Angeklagte. "Es tut mir leid, Frau Richterin. Ich hab das Mofa direkt verkauft", jammerte der 50-Jährige. Er wolle nie mehr ein motorisiertes Fahrzeug anfassen. "Ich hab mir jetzt ein Fahrrad gekauft", beteuerte er eindringlich. Nach Verlesen seines Vorstrafenregisters, war dessen Reaktion verständlich. Das Register enthielt nämlich 22 Eintragungen, darunter mehrere Strafen wegen "Fahrens ohne Erlaubnis und Trunkenheit am Steuer".

All diese Straftaten seien passiert, als seine Ehefrau sich von ihm getrennt hatte, meinte der Angeklagte. "Jetzt sind wir wieder zusammen, da wird alles anders", versprach er der "Frau Richterin". Aber sowohl die Richterin als auch der Staatsanwalt waren überzeugt, dass der Verkehrssünder wusste, dass es sich bei dem Kleinkraftrad nicht um ein langsam fahrendes Mofa handelte. Am Ende verurteilte das Gericht den Familienvater wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Quelle: RP

 
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