Mönchengladbach: Versicherer: Streuen erst nach Feierabend
zuletzt aktualisiert: 08.01.2010Mönchengladbach (RPO). Bei der Streupflicht und dem Schneeräumen gibt es für Privatleute Einschränkungen. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hin. Niemand müsse sich tagsüber bei einsetzender Eisglätte vom Arbeitsplatz losreißen, um den Bürgersteig zu reinigen, hieß es in einer Pressemitteilung. Gerichte hätten entschieden, dass die Räumarbeiten auch nach Feierabend zu erledigen seien. "Der Nachweis, dass ein Räumpflichtiger seiner Aufgabe nicht nachkam und einen Schaden in Kauf genommen hat, ist zudem fast nie zu führen", hieß es. Dennoch sei die Räumpflicht ernst zu nehmen.
Quelle: RP
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