Mönchengladbach: Verstößt Zoohandlung gegen Tierschutzgesetz?
zuletzt aktualisiert: 07.02.2008Mönchengladbach (RPO). Die Tierschutzorganisation Peta hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen eine Zoohandlung in Mönchengladbach gestellt. Ihr Vorwurf: Die Art, wie verschiedene Tiere, darunter Fische, Vögel und eine Katze, gehalten würden, verstoße gegen das Tierschutzgesetz.
Peta hat anonym recherchiert
Im vergangenen Jahr waren die Tierrechtler in der Zoohandlung anonym unterwegs und filmten mit versteckter Kamera. Die Video-Dokumentation über Zoogeschäfte in Deutschland sei zum Teil auch im Fernsehen ausgestrahlt worden. Die Tierschützer haben gegen mehrere Geschäfte Strafantrag gestellt.
Peta hat in Mönchengladbach mehrere Kritikpunkte gefunden: So waren die Vögel in einer dunklen Ecke gehalten worden, ein Zwergpapagei habe entgegen des Verbots der Einzelhaltung allein in einem Käfig gesessen, ebenso wie ein einzelnes Katzenbaby. Außerdem seien drei tote Fische gefunden worden und zwei „Qualzuchten“ mit deformierten Körpern. Die Aquarien für verschiedene exotische Fische seien nicht artgerecht, weil eine Ausstattung mit Pflanzen und ähnlichem fehle. Gefunden haben die Tierschützer auch eine Maus mit nur einem Fuß.
Die Verantwortlichen in der Zoohandlung wollen von den Vorwürfen erst durch die Veröffentlichung erfahren haben. Hier setzt auch ihre Kritik an: „Ich finde generell gut, was Peta macht. Aber warum haben sie uns nicht mit den Vorwürfen konfrontiert?“, sagt der Inhaber. So habe man die Kritik am dunklen Standort der Vögel durchaus verstanden und für Abhilfe gesorgt. Dass tote Fische im Aquarium seien, könne vorkommen: „Wo Leben ist, ist auch Tod. Bei 20 000 Fischen kann es passieren, dass drei verenden.“ Verbotene Qualzuchten, so der Inhaber, biete er nicht an. Die Maus sei als Lebendfutter verkauft worden und stamme von einem privaten Züchter, „von dem wir nicht mehr kaufen“.
Die Katze und der Papagei (Agaponide), die alleine in ihren Käfigen saßen, seien eben als letzte im Verkauf übrig geblieben. „Einem Kunden war einer seiner beiden Agaponiden gestorben und er wollte Ersatz“, erklärt der Inhaber. Er hält die Strafanzeige für ungerechtfertigt. „Wir achten wirklich sehr auf Haltung und Pflege.“
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