Mönchengladbach: Was Fans dürfen und was nicht
VON GARNET MANECKE - zuletzt aktualisiert: 10.06.2010Mönchengladbach (RPO). Am Freitag beginnt mit dem Anpfiff des Eröffnungsspiels der Ausnahmezustand in der internationalen Fußballwelt. Das trifft natürlich auch die Fans in Mönchengladbach. Je weiter die deutsche Mannschaft kommt, umso größer dürfte die Welle der Fußballbegeisterung sein, die durch die Stadt schwappt. Doch bei allem Enthusiasmus, sollten feiernde Fußballliebhaber einige Regeln beachten.
Vuvuzela-Trompeten Ihr Ton gleicht einem Alphorn oder einem Elefanten: Je nach kulturellem Hintergrund wird die Lautgebung der Fan-Tröte unterschiedlich empfunden. Eingkeit herrscht darüber, dass die Trompeten recht laut sind. Deshalb hat die NRW-Landesregierung empfohlen, die Verwendung der Vuvuzela-Trompeten beim Public Viewing und bei Versammlungen zu verbieten. "Wir sehen da keinen Handlungsbedarf", sagt Dirk Rütten, Presssprecher der Stadt. "In Mönchengladbach gibt es kein Public Viewing auf öffentlichen Plätzen." Bei privatrechtlichen Veranstaltungen sei der Gebrauch der Trompeten eine Frage der Hausordnung des jeweiligen Veranstalters.
Spontan-Partys Wer in seiner Begeisterung an öffentlichen Plätzen Spontan-Partys organisiert, kann das in Maßen tun. "Eine Flasche Bier in der Öffentlichkeit zu trinken ist in Ordnung, sich zu betrinken dagegen nicht", stellt Hans-Georg Krull vom kommunalen Ordnungsdienst klar. Wer also nach dem Spiel mit einem Kasten Bier im Park sitzt, darf das tun. Auch grillen ist auf dafür ausgewiesenen Flächen wie im Stadtwald möglich. Dabei kann auch das Spiel in Radio oder Fernsehen verfolgt und gejubelt werden. Lautes Gegröle oder überlaute Musik sind jedoch nicht erlaubt. "Es darf kein anderer gefährdet, gestört oder in seiner Ruhe beeinträchtigt werden", betont Krull. Und: Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Alkoholgenuss generell verboten.
Auto-Korso Je weiter die Mannschaft des eigenen Landes kommt, umso höher die Wahrscheinlichkeit des spontanen Autokorsos. Beim Sommermärchen 2006 hat Mönchengladbach davon einige erlebt. "Der Auto-Korso wird mehr geduldet, als dass er erlaubt wäre", sagt Volker Manderfeld, Polizeihauptkommissar Direktion Verkehr. Aber solange sich die Teilnehmer nicht selber oder andere gefährden, duldet die Polizei diese Sitte. Nicht geduldet werden dagegen Mitfahrer auf der Motorhaube oder dem Dach und Beifahrer, die sich allzu weit aus dem Fenster lehnen. Null Toleranz zeigt die Polizei auch für Fahrer, die Alkohol oder Drogen konsumiert haben. "Wer da auffällt, wird direkt aus dem Korso geholt", betont Manderfeld. Aber schon 2006 hat die Polizei erlebt, dass die Mönchengladbacher in diesem Punkt vernünftig sind.
Arbeitsplatz Am besten treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor den Spielen konkrete Vereinbarungen, ob während der Arbeitszeit Fußball sehen und hören erlaubt ist, empfiehlt der Anwaltverein Mönchengladbach. Einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freizeit oder Urlaubstage zusätzlich zum vereinbarten regulären Urlaub habe kein Arbeitnehmer, teilt der Vorsitzende des Vereins, F. Manfred Koch, mit. Arbeitnehmer können für die Spiel Urlaub nehmen oder Überstunden in Freizeit abbauen. Dem muss aber der Arbeitgeber zustimmen. Möglich ist auch eine Vereinbarung für Freizeiten mit der Möglichkeit, diese später nachzuarbeiten. Dabei muss aber beachtet werden, dass der Unternehmer später nicht mehr als zehn Stunden Arbeitszeit pro Tag genehmigen darf. Die Fußballspiele am Arbeitsplatz zu verfolgen ist nur erlaubt, wenn die Firmenleitung dies genehmigt hat.
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