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Mönchengladbach: Was kommt nach der Kurzarbeit?

VON GARNET MANECKE - zuletzt aktualisiert: 30.03.2010

Mönchengladbach (RPO). Im Sommer läuft in den ersten Mönchengladbacher Betrieben die Kurzarbeit aus. Nicht alle haben es geschafft, ihre Auftragslage zu verbessern. Die Gewerkschaften fürchten eine Entlassungswelle, Arbeitsagentur und Arbeitsrechtler bereiten sich auf schwierige Zeiten vor.

Die Halle ist leer, die Maschinen stehen still. Bei A. Monforts Werkzeugmaschinen herrscht seit rund neun Monaten zum Teil Kurzarbeit null. Das bedeutet: Es gibt nichts zu tun, die Mitarbeiter bleiben zu Hause. Statt Lohn vom Arbeitgeber gibt es Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur. Das sind 60 Prozent des Gehalts. Dafür bleibt der Arbeitsplatz erhalten. Wenn das Unternehmen wieder Aufträge bekommt, stehen die Fachkräfte zur Verfügung, haben die Arbeitnehmer wieder Arbeit. Bei A. Monforts ist der Tag X erst Ende 2010. Bei anderen Unternehmen in Mönchengladbach endet die Zeit der Kurzarbeit im Sommer. Aber nicht in jedem Fall ist schon absehbar, was dann geschieht.

Info

Kurzarbeit

Der Arbeitgeber beantragt bei der zuständigen Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld.

Der Arbeitnehmer bezieht für die Kurzarbeitszeit 60 Prozent des Nettolohnes bzw. mit Kind 67 Prozent.

"Die Situation bei den Betrieben ist ganz unterschiedlich", sagt Hans Lehmann, Vorsitzender des Kreisverbands Mönchengladbach des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). "Bei manchen stehen die Maschinen komplett still, andere haben volle Auftragsbücher. Die fahren sogar Überstunden." Zu letzteren gehöre die Firma Sempell, berichtet Lehmann. "Die machen viel für die Energiewirtschaft. Das läuft zur Zeit gut", sagt der Gewerkschafter.

Aber es gibt auch Firmen, bei denen sich trotz Kurzarbeit die Lage nicht bessert. "Der Maschinenbau und die Elektro-Industrie sind mit am Ärgsten betroffen", sagt Lehmann. "Ich habe die Befürchtung, dass es zu einer Reihe Entlassungen kommt und einige Firmen sich für die Zukunft auf einen stark verringerten Umsatz einstellen müssen. Es gibt Betriebe, die schon Fachkräfte entlassen haben."

Die Angst vor dem großen kollektiven Rausschmiss in der Branche, zeigt jetzt schon ihre Wirkung. "Ich habe festgestellt, dass Leute, die einen Job suchen, Angebote bekommen, die gegen die guten Sitten sind: Gehälter unter Tarif und unbezahlte Überstunde", sagt Lehmann. Mobilität nutzt den Arbeitnehmern in dieser Situation wenig. "Überall in Deutschland ist die gleiche Situation", sagt Lehmann.

Wie prekär die Lage in einigen Betrieben ist, zeigt das Beispiel von A. Monforts: Den Arbeitnehmern soll von der Unternehmensleitung eine Prämie angeboten worden sein, wenn diese das Unternehmen freiwillig verlassen. Arbeitsrechtlich sei das durchaus möglich, sagt Rechtsanwalt Dr. Joachim Albertz. Allerdings rät der Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Vorsicht. "Man muss sich genau ausrechnen, ob das für einen interessant ist", betont Albertz. Denn in so einem Fall müsste der Arbeitnehmer einem Aufhebungsvertrag zustimmen oder selbst kündigen.

Die Konsequenz: Bei der Agentur für Arbeit werden die Leistungen in der Regel für drei Monate gesperrt. Dazu ist der Arbeitnehmer in dieser Zeit weder kranken- noch sozialversichert. Ob der Arbeitnehmer später betrieblich gekündigt würde, müsse ebenfalls geprüft werden, sagt Albertz. Denn wenn die Kurzarbeit ausläuft und betriebliche Kündigungen anstehen, muss mit dem Betriebsrat ein Sozialplan erstellt werden. "Wichtig ist erst mal festzustellen, ob die Kurzarbeit wirklich schon ausgelaufen ist", sagt Albertz. "Ist sie das nicht, ist die Kündigung unwirksam." Als zweites wird geprüft, ob der Arbeitsplatz wirklich wegfällt.

Kündigen müssen die Arbeitgeber immer schriftlich; Geschäftsführer oder Personalleiter müssen unterschreiben. Nach Erhalt der Kündigung ist schnelles Handeln gefragt, denn innerhalb von drei Wochen muss eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. "Die Zeit ist auch wichtig, damit man taktieren kann", sagt der Anwalt. Denn nicht immer muss der Weg zum Arbeitsgericht führen. Oft lassen sich bei außergerichtlichen Verhandlungen die Konditionen verbessern.

Soweit wird es in vielen Fällen nicht kommen, hofft Johannes-Wilhelm Schmitz, Chef der Agentur für Arbeit. "Die Entwicklung bis Ende des Jahres 2009 war sehr erfreulich. Die Zahl der Kurzarbeiter ist von 9600 in Spitzenzeiten auf über 3000 geschrumpft, ohne dass sich die Arbeitslosigkeit erhöht hätte", sagt Schmitz. Für 2010 werden vorsorglich Programme entwickelt.

Quelle: RP

 
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