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Mönchengladbach: Welche Strafe bekommt Erol P.?

VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 12.02.2008

Mönchengladbach (RPO). Die tödlichen Schüsse auf seine Frau und Tochter hat der Angeklagte zugegeben. Aber kann Erol P. auch eindeutig nachgewiesen werden, dass er seine Schwägerin brutal vergewaltigte? Heute wird im Doppelmord-Prozess plädiert.

Bekannte legten am Haus Blumen für die Opfer nieder. Foto: RPO

Die Tat am 9. März an der Frankenstraße in Rheydt soll einer Hinrichtung gleichgekommen sein. Gegen 11.30 Uhr wollten Rukiye P. und die drei Kinder gerade den Hausflur zu ihrer Wohnung betreten, als der erste Schuss fiel. Die Kugel drang durch Rukiyes Arm in den Oberkörper. Kaltblütig soll Erol P. daraufhin seinen Fuß auf den zusammengesackten Leib seiner Frau gesetzt haben, um zwei weitere Male abzudrücken.

Rukiye P. starb im Hausflur. Die 18-jährige Derya soll noch die Notrufnummer ins Handy getippt haben, doch Hilfe rufen konnte sie nicht mehr. Ihr Vater streckte sie aus nächster Nähe mit zwei Kopfschüssen nieder. Das ergab die Obduktion. Die überlebenden beiden Kinder sagten später aus: „Papa wollte auch uns töten.“ Doch das bestreitet Erol P. bis heute, genau wie die Vergewaltigung seiner Schwägerin.

Info

Der Prozess

Heute werden die Plädoyers erwartet. Möglich sind aber auch noch Beweisanträge.

Donnerstag soll das Urteil gefällt werden. Eine Verzögerung ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Gefühlsausbrüche im Gericht

Unter großen Sicherheitsvorkehrungen hatte im Oktober der Prozess vor dem Landgericht begonnen. Offenbar hatte man mit weiteren Gewalttaten gerechnet. Die beiden Familien, die Erols und Rukiyes Hochzeit in der Türkei arrangierten, als beide noch Teenager waren, galten als verfeindet – trotz der Heirat. Mehrfach wurden Familienmitglieder im Gerichtssaal von ihren Gefühlen übermannt. Aus Wut, weil Erol P. seiner Familie schon häufig mit den Sätzen „Ich bin euer Gott, ich hole eure Seelen“ gedroht, weil er seine Frau vergewaltigt, seine Tochter geschlagen und alle in Furcht und Schrecken versetzt haben soll – auch nach der Trennung des Ehepaares.

Aus Verzweiflung, weil im Prozess viele erst von der Vergewaltigung der Schwägerin hörten, die bisher schamhaft geschwiegen hatte. Und auch aus Hass. Mehrfach musste der Vorsitzende Richter mahnen. Im Zuschauerraum sollen sich beide Seiten gegenseitig Schimpfworte und Beleidigungen zugeraunt haben. Der Angeklagte, Erol P., verfolgte den Prozess dagegen weitestgehend regungslos. Nur als die Aussagen seiner überlebenden Kinder per Video in den Gerichtssaal übertragen wurden, rang er nach Fassung.

Am Donnerstag wird sich entscheiden, wie lange Erol P. ins Gefängnis muss. Wegen Mordes droht dem 39-Jährigen lebenslange Haft. Urteilt der Richter, dass „eine besondere Schwere der Schuld“ vorliegt, wird der in der Türkei geborene Niederländer mehr als 15 Jahre hinter Gitter verbringen müssen. Und ist das Gericht außerdem noch davon überzeugt, dass Erol P. auch seine Schwägerin brutal vergewaltigte, dann ist zusätzlich noch eine anschließende Sicherungsverwahrung möglich.

Der Gutachter hat Erol P. volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Er habe Frau und Tochter nicht im Affekt getötet. Die Anwälte des Angeklagten haben dagegen immer wieder auf die psychisch desolate Situation des Angeklagten hingewiesen. In den Niederlanden hatte sich Erol P. wegen Depressionen arbeitsunfähig schreiben lassen.

Quelle: RP

 
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