Mönchengladbach: Weniger Schulanfänger
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 14.10.2009Mönchengladbach (RPO). Rund 2200 Kinder werden nach den Sommerferien eingeschult. Das sind weniger als im Vorjahr. Wegen der sinkenden Schülerzahlen müssen bereits zwei Grundschulen aufgelöst werden.
Die Zahl der i-Dötzchen schrumpft weiter. Die Auswirkungen waren in den vergangenen Jahren schon zu spüren. Und so wird es auch bleiben. Denn im Stadtgebiet gibt es einige Grundschulen, die nur noch einzügig sind. Kleiner geht's nicht mehr. In wenigen Wochen wird sich entscheiden, ob es Schulen gibt, die die nötigen 18 Anmeldungen nicht erreichen und deshalb aufgelöst werden müssen. Ein Schicksal, das die Grundschule am Schmölderpark und die Franziskusschule schon ereilt hat.
Freie Schulwahl
Rund 2200 Mädchen und Jungen werden nach den Sommerferien eingeschult. Im Vorjahr waren es 2230. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31. August 2010 das sechste Lebensjahr vollenden. Das sind die Kinder aus Mönchengladbach, die in der Zeit vom 2. September 2003 bis einschließlich 1. September 2004 geboren wurden. Kinder, die nach dem genannten Zeitraum geboren sind, können auf Antrag eingeschult werden.
Nach dem Wegfall der Schulbezirke haben Eltern die freie Wahl, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden. Das gilt sowohl für den Standort, als auch für die Schulart, also Gemeinschafts-, Konfessions- oder Montessori-Grundschule. Allerdings sind die Plätze an den Schulen begrenzt. Grundsätzlich gilt: Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen der von der Stadt festgelegten Aufnahmekapazitäten.
Außerdem haben die Eltern die Möglichkeit, eine weitere Grundschule als Zweitwunsch zu benennen. Wird ein Kind nicht in die gewählte Schule aufgenommen, stimmt sich die Wunschschule mit der Schule, die als Alternative benannt worden ist, ab.
Sollte eine Schule mehr Anmeldungen als freie Plätze haben, muss ein Auswahlverfahren vorgenommen werden, bei dem Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig angenommen werden. Die Schulleitung sollte dabei Härtefälle berücksichtigen. Dazu müssen noch weitere Kriterien für die Entscheidung herangezogen werden, die im Schulgesetz festgelegt sind. Dazu gehört zum Beispiel, ob bereits Geschwisterkinder die Schule besuchen. Aber auch die Länge des Schulwegs oder der vorherige Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule kann die Entscheidung beeinflussen. Außerdem ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen sowie von Schülern unterschiedlicher Muttersprache zu achten.
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