Mönchengladbach: Wenn Kunden nicht zahlen
VON ANDRÉ SCHAHIDI - zuletzt aktualisiert: 04.01.2010Mönchengladbach (RPO). Die Zahlungsmoral im Handwerk ist durchwachsen: Etwa ein Drittel der Rechnungen wird erst nach mehreren Mahnungen beglichen. Manchmal bleiben die Unternehmer komplett auf ihren Forderungen sitzen.
Karl Bühler hat noch heute ein Grummeln im Magen, wenn er an die Sache denkt. An die 12 000 Euro, die ihm noch zustehen. Und um die er noch eine Weile kämpfen muss. Bühler ist Bau-Unternehmer in Mönchengladbach.
Ein hartes Geschäft – denn die Zahlungsmoral der Kunden ist durchwachsen. "Eine Woche haben wir bei dem Kunden gearbeitet", sagt Bühler. "Als wir dann fertig waren, hat er ein paar Sachen bemängelt, am Ende wurde sogar ein Sachverständiger eingeschaltet." Ab diesem Moment wurde es besonders dreist: "Als der Experte uns gute Arbeit bescheinigte, erfand der Kunde einfach neue Mängel."
Drei Kategorien
Kreishandwerkerschaft
Innungen Der Kreishandwerkerschaft gehören 18 Innungen mit etwa 3000 Unternehmen an
Jahresumsatz Alle Firmen zusammen haben einen Jahresumsatz von rund 1,7 Milliarden Euro
Arbeitsplätze Die Handwerksbetriebe bieten Arbeitsplätze für etwa 18 000 Arbeitnehmer und 1300 Auszubildende
Auftrag Die Kreishandwerkerschaft vertritt die Interessen des Handwerks
Bühlers Erfahrungen sind kein Einzelfall. Handwerker gehen mit ihren Leistungen und Materialkosten in Vorkasse – und müssen dann vom Kunden das Geld wiederbekommen. Das ist manchmal gar nicht so leicht. "Man kann die Fälle in drei Kategorien einstufen", sagt Stefan Bresser, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft.
"Ein Drittel der Kunden zahlt sofort und anstandslos. Ein weiteres Drittel nach der ersten Mahnung. In der letzten Gruppe sind dann die Problemfälle." Heißt: Kunden, die mehrere Mahnungen verstreichen lassen. Manchmal hilft ein Inkasso-Unternehmen – bei einem Mahnbescheid zahlen viele aus Angst vor hohen Gebühren.
"Es gibt aber auch Leute, die Handwerksleistungen in Anspruch nehmen, obwohl sie wissen, hinterher gar nicht zahlen zu können", moniert Bresser. Fälle zum Beispiel, in denen kurz nach Beendigung der Tätigkeiten plötzlich Konkurs oder die Privatinsolvenz angemeldet wird. "Versuch da mal, an dein Geld zu kommen", sagt Bresser.
"Da hilft auch ein Vollstreckungsbescheid nicht mehr viel." Diese Fälle kommen zwar nicht häufig vor, doch am Ende müssen im Schnitt ein bis drei Prozent der gesamten Rechnungssumme als uneinbringlich abgeschrieben werden. "Bei einem Unternehmen mit einem Umsatz von zwei Millionen Euro können das mal schnell 50 000 Euro sein", sagt Bresser.
So richtig wehren können sich die Handwerker nicht. Denn Vorkasse – das ist verpönt. "Handwerk ist Vertrauenssache", sagt Bau-Unternehmer Bühler. "Da kannst du vorher kein Geld verlangen." Und wenn die Arbeiten beendet sind, ist der Kunde rechtlich Eigentümer der Sache.
Davor schützt sich Rainer Brenner. Der Karosserie-Bauer gibt reparierte Autos an Privatpersonen grundsätzlich erst nach Zahlung des Rechnungsbetrags heraus. "Sonst kannst du deinem Geld ja ewig hinterherlaufen", sagt er.
Brenner hat dagegen ein ganz anderes Problem: Die Versicherungen. "Da kann es bis zur Auszahlung gerne mal drei Monate dauern", sagt er. "Die versuchen mit allen Mitteln, Zeit zu schinden." So wie der Kunde von Karl Bühler. Der Bau-Unternehmer lässt jedoch gar keine Zweifel aufkommen. "Glauben Sie mal, dass ich meine 12 000 Euro wiederkriege. Da bin ich mir ganz sicher."
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