Mönchengladbach / Viersen: Würgemale am Hals?
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 28.06.2010 - 17:06Mönchengladbach / Viersen (RPO). Nach wie vor geht es für sechs Angeklagte vor der Ersten Strafkammer um dreisten Versicherungsbetrug und Urkundenfälschung. Bisher wurden im Gerichtssaal 227 eher kleinere Schadensfälle verhandelt. Am Montag war das anders.
Im Januar 2004 zeigte die mitangeklagte Kauffrau (65) bei der Viersener Polizei einen bewaffneten Raubüberfall an. Die Staatsanwaltschaft ist allerdings überzeugt, dass die 65-Jährige damals eine Straftat nur vorgetäuscht hat, und dass es das Verbrechen tatsächlich nie gegeben hat.
Doch die Angeklagte schilderte unter Tränen, was ihr damals vor der Tür ihres Geschäfts passiert sei. „Ich wurde von hinten angegriffen, mit meinem Schal gewürgt und gezwungen, die Tür aufzuschließen“, beklagte sich die 65-Jährige. „Dawai“, hätten drei Südländer gerufen, hätten sie auf einen Stuhl gesetzt und ihr eine Plastiktüte über den Kopf gezogen. „Als ich drohte, zu ersticken, zog man mir die Tüte vom Kopf und schlug mich bewusstlos“, erinnerte sich die Frau im Gerichtssaal.
Als sie aufwachte, war der Laden leergeräumt, so die Schwalmtalerin. Als sie wieder zu sich gekommen sei, habe sie unter anderem vier Nerzpelze, acht Lederjacken und zahlreiche Kostüme vermisst. Zuvor hatte die Geschäftsfrau angegeben, dass die Ledersachen noch gar nicht im Geschäft gewesen wären.
Als der Kammervorsitzende der Angeklagten diesen Widerspruch vorhielt, meinte sie ungerührt: „Das weiß ich nicht mehr so genau. Der Laden hing doch voll“. Das könne man doch gar nicht mehr feststellen, was da weggekommen ist, ergänzte die Frau ihre Aussage. Sie sei auch im Krankenhaus gewesen. „Und außerdem hatte ich Würgemale am Hals“, bedauerte sich die Angeklagte. Dabei verwickelte sie sich in weitere Widersprüche.
So habe sie als Kauffrau 16 Jahre lang gut verdient und immer regelmäßig Steuern gezahlt. “Der gesamte Warenbestand war mein Eigentum, komplett bezahlt“, behauptete die 65-Jährige selbstbewusst. Den Umfang des Warenbestandes konnte sie jedoch nicht nennen. Zugleich konnte sie sich nicht erinnern, ob sie nicht doch die eidestattliche Versicherung abgeben musste.
Der Betrugsprozess wird fortgesetzt. Vertreter der Versicherungen sollen im Gerichtssaal erklären, warum sie seinerzeit an den Angaben der Schwalmtalerin zweifelten.
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