Mönchengladbach Zechpreller muss vier Monate ins Gefängnis

Mönchengladbach · Offenbar war der Schwarzafrikaner wieder einmal aufgefallen. "Ich hab Sie doch schon mehrmals verurteilt", rief der Richter, als der 36-jährige Mönchengladbacher auf der Anklagebank Platz nahm.

Das brachte den fünffachen Vater jedoch keineswegs aus der Fassung. "Ich bin völlig unschuldig", murmelte der Hartz-IV-Empfänger.

Doch die Staatsanwältin warf dem vorbestraften Mann Zechprellerei und Hausfriedensbruch vor. So soll der Angeklagte im Herbst vergangenen Jahres eine Pizzeria und einen Pub in Mönchengladbach verlassen haben, ohne seine Zeche zu zahlen. Mit umständlichen Erklärungen wies der Mann die Vorwürfe zurück. "In der Pizzeria kennt man mich als Musiker. Soll ich Ihnen ein Video zeigen ?", ließ der 36-Jährige durch eine Dolmetscherin übersetzen. Mit dem Sohn der Besitzerin habe er an dem Oktobertag vergangenen Jahres vereinbart, erst am nächsten Tag zu zahlen. Er ließ sich eine Pizza und ein Bier kommen. "Und für meinen Freund habe ich einen Whisky bestellt", ergänzte der Angeklagte eifrig. Dann erinnerte er sich mit empörter Stimme: "Die Mutter kam und forderte mich auf, gleich zu zahlen." Doch er habe auf morgen verwiesen und sei gegangen, ohne zu zahlen.

In einem Pub fiel der Angeklagte ebenfalls als Zechpreller auf. Dort trank er vier Gläser Bier. Schlecht gelaunt reagierte der Gast, als er den Verlust seines Portemonnaies feststellte. Dabei legte er sich mit anderen Gästen an und beschimpfte sie als "Hitlerjungen". Als die Polizei eintraf, verschwand der Mann.

In einer Bäckerei im Stadtzentrum hatte der Mann bereits im September vergangenen Jahres Hausverbot bekommen. Das hinderte ihn allerdings nicht daran, dort im Oktober als unerwünschter Gast aufzutreten. "Das sind alles meine Freunde. Das mit dem Hausverbot stimmt gar nicht", behauptete der Angeklagte hartnäckig im Gerichtssaal. Die Zeugen widerlegten diese Unschuldsbeteuerungen und überzeugten damit sowohl die Staatsanwältin als auch den Richter.

Am Ende forderte die Staatsanwältin für den 36-Jährigen eine viermonatige Freiheitsstrafe mit Bewährung. Doch der Richter verurteilte den uneinsichtigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von vier Monaten, die er verbüßen muss.

(RP)
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