Mönchengladbach: Zoff der Ordnungshüter
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 17.08.2009 - 14:46Mönchengladbach (RPO). Halteverbot? Nach 17 Uhr müssen sich Autofahrer um solche Schilder offenbar nicht scheren. Zumindest an der Erzbergerstraße bleiben Falschparker unbehelligt – weil sich weder Ordnungsamt noch Polizei zuständig fühlt.
Gisela Bese wohnt an der Erzberger Straße. Und eine Beobachtung macht sie beinahe täglich: Ganz nah zur Kreuzung Korschenbroicher Straße parken immer wieder Autos im absoluten Halteverbot. Das allein würde sie noch nicht so besonders stören. „Aber ich habe jetzt schon öfter gesehen, wie es zu gefährlichen Situationen kam. Zum Beispiel wenn Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen mussten und fast mit Autos kollidierten“, berichtet sie.
Eine Telefon-Odyssee
Deshalb versuchte Gisela Bese auf das Problem aufmerksam zu machen. Zunächst rief sie bei der Polizei an. Doch da wurde ihr gesagt, dass das Ordnungsamt für den ruhenden Verkehr zuständig ist. Dann rief sie das Ordnungsamt an. Die erklärten ihr, die Polizei müsse das regeln. Die Polizei verwies wieder an das Ordnungsamt, die Stadtverwaltungsmitarbeiter erklärten erneut, Gisela Bese müsse die Polizei anrufen – notfalls unter 110. Aber wegen eines Falschparkers den Notruf blockieren? Da käme sich Gisela Bese nach eigenen Worten „blöd“ vor.
Ja, wer ist denn nun zuständig für die Faschparker an der Erzberger Straße? Nachfrage bei der Stadtverwaltung: Stadtsprecher Wolfgang Speen verweist im Auftrag des Ordnungsamtsleiters auf das Ordnungsbehördengesetz, Paragraph 48, Ansatz 3. „Die örtlichen Ordnungsbehörden sind unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden zuständig für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs“, heißt es dort. Das bedeute aber, vorrangig liege die Aufgabe bei der Polizei, so Speen. Das Ordnungsamt könne nach 17 Uhr kein Personal mehr zur Überwachung von Falschparkern abstellen. Außerdem gehöre die Erzberger Straße nicht zum klassischen Innenstadtbereich.
Speen: „Wenngleich wir Verständnis für die Polizei haben, so müssen doch auch wir Prioritäten setzen.“ Aha, also ist vor 17 Uhr der Ordnungsdienst zuständig und danach die Polizei ?! Falsch, sagen die Ordnungshüter des Landes. Polizeisprecher Peter Spiertz: „Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist den kommunalen Ordnungsbehörden übertragen. Die Polizei ist grundsätzlich nur zur Gefahrenabwehr und zur Verfolgung von Straftaten zuständig.“ Bei Ordnungswidrigkeiten gelte für die Polizei das Oppertunitätsprinzip. „Wir haben nur die Möglichkeit einzuschreiten, wenn eine akute Gefährdung besteht.“ Das sei aber bei den Anrufen von Gisela Bese nie der Fall gewesen.
Dumm für die fürsorgliche Anwohnerin: Denn die Falschparker an der Erzberger Straße kommen bevorzugt nach 17 Uhr, nämlich dann, wenn das örtliche Imbissgeschäft auf hat. Gut für alle autofahrenden Döner- und Pommes-Liebhaber: Nach 17 Uhr brauchen sie sich offenbar nicht mehr um die Halteverbotsschilder zu kümmern. Denn bis jetzt ist niemand bereit, ihnen ein Knöllchen aufzudrücken.
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