Mönchengladbach Zwei Jahre Haft für Ebay-Betrüger

Mönchengladbach · Offensichtlich hatte der Angeklagte geglaubt, als Versandhändler bei Ebay-Versteigerungen das große Geld machen zu können. Der 27-Jährige hatte das Gewerbe angemeldet und war trotzdem gescheitert.

Wegen zahlreicher Betrugsfälle musste sich der Vater von drei Kindern, der als Produktionshelfer für eine Zeitarbeitsfirma tätig ist, gestern vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht verantworten. Vor allem Digitalkameras und Trikots ersteigerten die Kunden des Angeklagten bei Ebay. Sie zahlten. Aber die Ware sahen sie nie. Mehr als 7000 Euro habe er für die Ware und 317 Euro für die Post ausgegeben, jammerte der 27-Jährige gestern im Gerichtssaal.

Er habe niemanden betrügen wollen, beteuerte er. Doch er sei nicht in der Lage gewesen, die Geschäfte ordentlich abzuwickeln, so der Angeklagte. Er habe die Kurve nicht gekriegt. Kunden hätten sich beschwert, dass die Ware nicht angekommen sei. "Da habe ich die Päckchen noch mal verschickt", beteuerte der 27-Jährige. Der gescheiterte Kaufmann hätte es besser wissen müssen.

Ein Düsseldorfer Richter hatte ihn bereits wegen ähnlicher Betrügereien zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt und belehrt: "So kann das nicht funktionieren." In einem weiteren Betrugsfall hatte der 27-Jährige bereits einen Strafbefehl kassiert. Doch das hatte ihn nicht davon abgehalten, eine Woche nach der letzten Verurteilung die neuen Betrugstaten zu begehen.

Nach einem Gespräch mit seinem Verteidiger gab der Mönchengladbacher die Vorwürfe des Staatsanwalts zu. Der Anwalt bat die Richter, bei der Urteilsfindung den familiären Hintergrund des Angeklagten zu berücksichtigen. Der lernbehinderte Mann habe seine Kindheit in Heimen und Pflegefamilien verbracht. Der 27-Jährige habe eine Schule für Körperbehinderte besucht und sei jahrelang psychologisch betreut worden.

Am Ende gab es eine Höchststrafen-Vereinbarung. Einige Betrugstaten wurden eingestellt. Das Schöffengericht schloss sich dem Antrag des Staatsanwalts an und verurteilte den Gladbacher wegen Betruges in 20 Fällen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Wahrscheinlich wird er die anderthalbjährige Freiheitsstrafe von dem Düsseldorfer Gericht verbüßen müssen, weil die Bewährung wahrscheinlich widerrufen wird.

(RP)
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