Mönchengladbach Zwei Jahre Jugendstrafe für Todesfahrer

Mönchengladbach · In der Nacht zum 4. Februar raste ein 17-Jähriger mit mehr als 100 Stundenkilometern durch die Stadt. Nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei verursachte er einen Unfall, bei dem die Beifahrerin tödlich verletzt wurde.

 Im Kreuzungsbereich Hohenzollernstraße / Bismarckstraße ereignete sich der schwere Unfall, bei dem eine 24-Jährige getötet wurde.

Im Kreuzungsbereich Hohenzollernstraße / Bismarckstraße ereignete sich der schwere Unfall, bei dem eine 24-Jährige getötet wurde.

Nach einer wilden Verfolgungsjagd mit der Polizei fuhr ein 17-Jähriger im Kreuzungsbereich Hohenzollernstraße / Bismarckstraße mit seinem Fahrzeug frontal gegen einen Baum am Fahrbahnrand. Die 24-jährige Beifahrerin wurde dabei tödlich verletzt. Deshalb musste sich der inzwischen 18 Jahre alte Viersener am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht verantworten. Nach Zeugenaussagen und dem Gutachten des Sachverständigen waren Staatsanwältin und Gericht überzeugt, dass der Kochlehrling in der Nacht zum 4. Februar auf der Flucht vor der Polizei mit mehr als 100 Stundenkilometern durch Mönchengladbach gerast war und dabei den Tod der Beifahrerin verursacht hatte.

 Im Kreuzungsbereich Hohenzollernstraße / Bismarckstraße ereignete sich der schwere Unfall, bei dem eine 24-Jährige getötet wurde.

Im Kreuzungsbereich Hohenzollernstraße / Bismarckstraße ereignete sich der schwere Unfall, bei dem eine 24-Jährige getötet wurde.

Keine Fahrerlaubnis

Das Jugendschöffengericht verurteilte den Angeklagten, der das Fahrzeug ohne Führerschein gesteuert hatte, zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren. Ob diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, entscheiden die Jugendrichter erst in sechs Monaten. Das hängt davon ab, ob der Viersener die Lehrzeit als Koch fortsetzt und er keine Straftaten mehr begeht.

Die Aussagen von Polizeibeamten ließen im Gerichtssaal erkennen, dass der führerscheinlose Autofahrer sein Tempo bis auf 110 Stundenkilometer gesteigert hatte. Dabei soll er den Pkw immer wieder in großen Schlenkern auf die Gegenfahrbahn gesteuert haben. Das wurde von zwei Polizeibeamten beobachtet, die in der Winternacht mit ihrem Streifenwagen nahe der Waldhausener Straße standen. Sie verfolgten den Pkw und gaben Haltezeichen, die der Raser nicht beachtete.

Der Viersener überquerte Kreuzungen bei "Rot", obwohl die Polizeibeamten inzwischen Blaulicht eingeschaltet hatten. Schließlich nahm die Flucht des 17-Jährigen in einer leichten Linkskurve ein böses Ende. Die eingeklemmte Beifahrerin musste nach dem Aufprall auf den Baum von der Feuerwehr aus dem Wagen befreit werden. Nur zwei Stunden später erlag die 24-Jährige im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.

Einschlägig Vorbestraft

Die Staatsanwältin hatte für den Angeklagten eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten beantragt. In dieses Urteil sollte eine frühere Strafe einbezogen werden. Denn der Viersener war einschlägig vorbelastet. Im Sommer war er bereits zu neun Monaten Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Da war er bereits am Steuer eines Wagens ohne Führerschein aufgefallen und hatte sich der Unfallflucht schuldig gemacht. Die Staatsanwältin hatte sich auch am Dienstag dafür entschieden, die neue Strafe von 22 Monaten Jugendhaft zur Bewährung auszusetzen. Dagegen beschlossen die Jugendrichter, die Frage nach der Bewährung erst in sechs Monaten zu beantworten .

Der Angeklagte, der inzwischen zweimal ohne Führerschein hinter dem Steuer eines Fahrzeugs aufgefallen war, darf vor Ablauf von zwei Jahren keinen Führerschein beantragen, erklärte der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts in der Urteilsbegründung.

(RP/jco)
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