Nettetal: Ab 1. Januar gilt der Kirchengemeindeverband
VON WILLI WITTMANN - zuletzt aktualisiert: 22.12.2009Nettetal (RPO). Die Katholiken in Nettetal müssen sich im kommenden Jahr auf einige Neuerungen einstellen. Alle sieben Pfarreien der Gemeinschaft der Gemeinden Nettetal bilden ab 1. Januar den Kirchengemeindeverband Nettetal, kurz KGV genannt. Der Hintergrund: Die Gesellschaft und damit auch die katholische Kirche befinden sich in einem tiefgreifenden Umbruch. Die Zahl der Gemeindemitglieder und die Zahl der Priester im Bistum Aachen sinken stark. Zudem sinken nach Berechnungen des Bistums die Kirchensteuermittel bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent.
Der Breyeller Kirchenvorstand Karl-Heinz Erkens weist darauf hin, dass das Jahr 2010 im Bistum Aachen für die Verwaltung der Pfarrgemeinden zahlreiche Neuerungen mit sich bringen wird. Bischof Heinrich Mussinghoff habe vor einigen Jahren einen Veränderungsprozess angestoßen, weil für die Kirchen ein akuter Handlungsbedarf besteht. In neuen Organisationsregeln für das Bistum ist jetzt festgelegt, in welchen Verhältnissen künftig die Kirche im Bistum Aachen organisiert ist. Ziel ist es, "neue Energien" freizusetzen. Die Kirche soll Wegbegleiter für die Menschen bleiben und innerhalb der Gemeinschaften der Gemeinden Stärken nutzen – mehr, als es eine einzelne Pfarrei könnte. In Nettetal besteht die Hoffnung, dass der neue Kirchengemeindeverband weitaus größere Möglichkeiten bietet, mit den vorhandenen knappen Mitteln etwas bewegen zu können. Neben dem Verwaltungszentrum, das bereits vor zwei Jahren als Dienstleister für administrative Aufgaben unter anderem Rechnungswesen, Personalangelegenheiten, Immobilienverwaltungen, gegründet wurde, wird es nun diesen weiteren Verband geben.
Personal an die KGV
Der Kirchengemeindeverband übernimmt für die Gemeinden der GdG Nettetal die Erfüllung gemeinsamer örtlicher Aufgaben und hält die kirchlichen Einrichtungen, sofern sie von den jeweiligen Kirchengemeinden auf den KGV übertragen werden. So geht das Personal der Pfarrgemeinden in den KGV über. Weitere Aufgaben könnten sein: Die Wahrnehmung der Betriebsträgerschaft von Einrichtungen wie Kindergärten, Jugendheime oder Begegnungsstätten – sofern sie auf den KGV übertragen werden. Der KGV wird nach außen durch die Verbandsvertretung vertreten, die aus dem Vorsitzenden und je zwei weiteren Mitgliedern der beigetretenen Kirchenvorstände besteht. Somit wären die Kirchenvorstände weiterhin ausreichend eingebunden.
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