Nettetal: Bilanz nach der Razzia
VON BIRGITTA RONGE - zuletzt aktualisiert: 17.11.2008Nettetal (RPO). Eltern machen es sich zu leicht
Nach der Razzia in der Nacht auf Sonntag zogen Kreispolizeibehörde und Kreis gestern eine erste Bilanz. In der mehrstündigen Aktion hatten die Einsatzkräfte von mehr als 60 Disko-Gästen die Personalien überprüft. Wie die Polizei mitteilte, hielten sich – entgegen den Jugendschutzbestimmungen – nach 24 Uhr noch acht Jugendliche unter 18 Jahren in der Disko auf. Einige von ihnen seien alkoholisiert gewesen, heißt es. Nach der Personalienfeststellung wurden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt, die die Jugendlichen am Kneppenhof abholten.
Die Razzia war eine Gemeinschaftsaktion von Kreisjugendamt, Kreisordnungsamt, Ordnungsamt der Stadt Nettetal und der Kreispolizei. Neben 16 Polizeibeamten aus Viersen waren zur Verstärkung auch 36 Einsatzkräfte der Bereitsschaftspolizei-Hundertschaft aus Düsseldorf angerückt. Gegen den Betreiber des Kneppenhof wird nun wegen des Verdachts der Missachtung von Jugendschutzbestimmungen ermittelt.
Zu der Razzia hatten Beschwerden geführt, die der Jugendschutzbeauftragten des Kreises, Silvia Buske, vorlagen. Danach soll das Jugendschutzgesetz im „Knepp“ nicht eingehalten werden, auch werde Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt. Bereits im Juni waren bei einer ähnlichen Aktion in der Brüggener Diskothek „Brösel´s“ über 250 Gäste kontrolliert worden, damals wurden 120 überwiegend alkoholisierte Gäste unter 18 Jahren angetroffen, die Aktion hatte hohe Wellen geschlagen. Landrat Peter Ottmann appellierte als Leiter der Kreispolizeibehörde an Eltern und Betreiber von Diskotheken und Jugendkneipen, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.
Acht Jugendliche unter 18 Jahren – die Zahl ist gering angesichts der Tatsache, dass immer wieder Jugendliche auffallen, die sich vor dem Disko-Besuch am Wochenende in der Öffentlichkeit „warmtrinken“. Man mag kaum glauben, dass nach der Razzia im Brüggener „Brösel’s“ im Juni nun alle Jugendlichen brav zu Hause bleiben und nicht mehr in die einschlägigen Diskotheken gehen. Wenn Jugendliche betrunken, mitten in der Nacht, in einer Disko aufgegriffen werden, dann wird stets der Ruf nach der Verantwortung der Kneipenbesitzer laut. Dabei wird eines oft vergessen: Die Eltern sind in der Verantwortung, ihre Kinder nicht nachts herumgeistern und trinken zu lassen. Sie sind in der Pflicht, dem Nachwuchs klar zu machen, welche Schäden Alkohol anrichten kann. Ein Verbot solch nächtlicher Unternehmungen mag in den Familien zu Streit führen. Aber das müssen Eltern aushalten. Wer das nicht kann, erzieht nicht zur Selbständigkeit, sondern macht es sich einfach zu leicht.
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