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Nettetal: Ehe ohne Standesamt

VON MARIO EMONDS UND ANGELIKA RITZKA - zuletzt aktualisiert: 22.01.2009

Nettetal (RPO). Seit Jahresanfang können Paare kirchlich heiraten, ohne sich vorher beim Standesamt das Ja-Wort gegeben zu haben. Vor dem Gesetzgeber gelten sie dann aber als nicht verheiratet. Interessant ist die Sache für Witwen.

Brautpaar vor dem Altar. Seit Jahresbeginn ist es erlaubt, nur kirchlich zu heiraten.   Foto: RPO
Brautpaar vor dem Altar. Seit Jahresbeginn ist es erlaubt, nur kirchlich zu heiraten. Foto: RPO

Zu den vielen Neuerungen, die seit 1. Januar gelten, zählt auch die Novellierung des Personenstandsrechts. Konkret: Das bis dahin geltende Verbot der kirchlichen Trauung ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung ist aufgehoben. Bislang begingen Priester eine – freilich nicht geahndete – Ordnungswidrigkeit, wenn sie Paare ohne Standesamt trauten.

"Die kirchliche Heirat allein ist in Deutschland kein Ersatz für die standesamtliche Trauung", erklärt Wilma Clemens, Leiterin des Standesamtes Nettetal. Vor dem Gesetzgeber gelten nur kirchlich getraute Eheleute als nicht verheiratet – die gleichen Rechte wie ein standesamtlich verheiratetes Paar haben sie also nicht. "Diese Ehe existiert für das Standesamt nicht", so Clemens. Für die Standesbeamten ist mit der Novellierung des Personenstandsrechts lediglich ein Gesetzesparagraf weggefallen. Insofern sei die Neuerung für sie "kein echtes Thema".

Info

Zivilehe

Geschichte Die gesetzlich vorgeschriebene Zivilehe und damit die standesamtliche Trauung führte Reichskanzler Otto von Bismarck im Februar 1875 im so genannten Kulturkampf ein, der staatlichen Auseinandersetzung mit der katholischen Kirche. Bis dahin war in Deutschland die Heirat eine rein kirchliche Angelegenheit.

Die "Onkel-Ehe"

Für andere ist es durchaus interessant: beispielsweise für Verwitwete mit neuem Partner. Die klassische Konstellation dafür ist die so genannte "Onkel-Ehe": Eine verwitwete Frau lebt mit einem Mann zusammen, den sie nicht heiratet, um ihre Witwenrente nicht zu verlieren. Beide sind der Kirche aber sehr verbunden und wünschen daher die kirchliche Eheschließung. In der Vergangenheit sahen sie sich in einer Zwickmühle: entweder Einbüßen der Rente – oder aber Zusammenleben in "wilder Ehe".

Pfarrer Dr. Matthias Engelke von der evangelischen Kirchengemeinde Lobberich-Hinsbeck weiß, dass es diese Fälle gibt. Vergangene Woche kam zu ihm das erste Paar, das sich ausschließlich kirchlich trauen lassen möchte. Die Haltung der evangelischen Kirche im Rheinland zu solchen Hochzeiten ist eindeutig: "Bitte erst standesamtlich", lautet die Devise. "Das sollte der Normalfall sein", sagt Pfarrer Dr. Engelke. Aber wie so oft gilt auch hier: keine Regel ohne Ausnahme. Die Beweggründe müssen überzeugen. Das Paar beispielsweise, das bei Pfarrer Dr. Engelke vorgesprochen hat, hat gute Chancen, auch getraut zu werden. "Ich werde mich an die kirchlichen Auflagen halten", so Dr. Engelke. "Aber es gibt auch Ausnahmen."

Persönlich begrüßt der evangelische Pfarrer die Gesetzesnovellierung. Wenn Mann und Frau vom Pastor getraut werden, bilden sie nach evangelischer Auffassung eine kleine Gemeinde innerhalb der Gemeinde. Eine kirchliche Heirat sei damit auch "Ausdruck des eigenen Glaubens". Dadurch, dass der Staat sich ein Stück weit zurückziehe, gebe er den Gläubigen ein Stückchen mehr Gestaltungsfreiheit, ihre Überzeugung zu leben.

Quelle: RP

 
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