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Nettetal: Es gibt endgültig kein Loch in Nettetal

VON LUDGER PETERS - zuletzt aktualisiert: 15.01.2010

Nettetal (RPO). Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster hat letzte Zweifel beseitigt: Zwischen Breyell und Kaldenkirchen wird es keine Abgrabung für Kies und Sand geben. Das Gericht sandte der Bezirksregierung jetzt zum Jahreswechsel die Urteilsbegründung eines Verfahrens zu, das geplante Abgrabungen im Rhein-Kreis Neuss betraf. Das Gericht in Münster hatte ein Auskiesungsvorhaben dort abgelehnt.

Bekanntlich hat die Regionalplanung das Abgrabungskonzept über die 51. Änderung des Regionalplans festgeschrieben. Die in Nettetal gefürchtete und von großen Bürgerprotesten begleitete Überlegung, zwischen Breyell und Kaldenkirchen ein gigantisches Loch baggern zu lassen, um dort Kies und Sand gewinnen zu lassen, war damals aus den Plänen herausgeflogen.

Auch das jetzt gerichtlich entschiedene Auskiesungs-Vorhaben im Rhein-Kreis Neuss stand nicht im Regionalplan. Um dennoch auskiesen zu dürfen, wurde die Bezirksregierung verklagt. Das OVG Münster hat jedoch nach dem jetzt rechtskräftigen Urteil der Bezirksregierung zugebilligt, das Abgrabungsgeschehen über die Regionalplanung steuern zu dürfen. Demnach erhob das gericht in seinem richtungsweisenden Grundsatzurteil weder formelle noch inhaltlich Bedenken gegen die Regionalplanung. Vielmehr bezeichnete es die Planung der Behörden zu künftigen Abgrabungen als "schlüssiges, gesamträumliches Konzept". Es sei zulässig, eine konsequente Zukunftsplanung zu verfolgen, die über das fachrechtlich durchsetzbare Schutzniveau hinausgehe. So werden zum Beispiel Vogelschutzgebiete generell für zusätzliche Auskiesungsbereiche gesperrt und größere Freihalte- oder Tabuzonen in der Umgebung von Ortschaften vorgesehen. Zufrieden zeigte sich Regierungspräsident Jürgen Büssow. Das Urteil biete Städten und Gemeinden sowie auch Bürgern die erforderliche Planungssicherheit.

Quelle: RP

 
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