Nettetal: Gesamtschuldiskussion: Schönfelder wehrt sich
zuletzt aktualisiert: 05.05.2009Nettetal (RPO). Armin Schönfelder weist die Behauptung des SPD-Bürgermeisterkandidaten Christian Schürmann zurück, die Öffentlichkeit in Sachen Gesamtschule nicht richtig informiert zu haben. Schürmann hatte erklärt, es sei nicht zutreffend, dass mindestens ein Drittel der an einer Gesamtschule angemeldeten Schüler eine Empfehlung fürs Gymnasium mitbringen müssten. Eine solche Behauptung sei von "schlichter Unkenntnis" getragen, so der Erste Beigeordnete. Sie verdeutliche, wie wichtig es sei, die Diskussion über eine weitere Gesamtschule "sachlich und fundiert" zu führen. Dies gelte auch für die Diskussion über die gesamte Schulentwicklungsplanung Nettetal.
Die Schulentwicklungsplanung der Stadt eigne sich nicht als "plattes Wahlkampfthema", so Schönfelder in einer Presserklärung weiter. Gesamtschulen müssten mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang aufweisen. In der Oberstufe seien mindestens 42 Schüler pro Jahrgang, also zwei Klassen, erforderlich, so Schönfelder. So stehe es in Paragraf 82 des Schulgesetzes.
Zur zwingenden Aufnahme von 30 Prozent Gymnasiasten an einer Gesamtschule, beruft sich der Erste Beigeordnete nicht nur auf die Angaben aus dem Schulministerium, sondern auch auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar, der die Rechtsauffassung des Ministeriums bestätige. Unter dem Begriff der "Leistungsheterogenität" zwinge das Verwaltungsgericht den Schulträger, dass jeweils genügend Kinder aus unterschiedlichen Leistungsgruppen aufgenommen würden. Wenn die Oberstufe zweizügig angeboten werden müsse, bedürfe es einer entsprechenden Quote an leistungsstarken Kindern. Das Ministerium beabsichtige deshalb auch, im Gesetzes- oder Verordnungswege landeseinheitliche Vorgaben festzuschreiben, die sich an der Berechnung der Stellenanteile der Lehrer an der Gesamtschule orientieren sollen: 40 Prozent Hauptschul- sowie jeweils 30 Prozent Realschul- und Gymnasialanteile. Hierzu sei das Ministerium vom Verwaltungsgericht ausdrücklich ermuntert worden, so Schönfelder.
Dass eine zweite Gesamtschule nicht als Ganztagsschule genehmigt würde, entnimmt der Erste Beigeordnete einer Mitteilung des Schulministeriums und einer Veröffentlichung des Staatssekretärs Günter Winands. Danach können Gesamtschulen erst eine Bewilligung als Ganztagsschule erhalten, wenn die bereits bestehenden weiterführenden Schulen ihre Ganztagsangebote flächendeckend ausgebaut haben. Die Haushaltsmittel, so der Staatssekretär laut Schönfelder, würden "derzeit und in absehbarer Zeit zunächst nicht für neue Gesamtschulen" eingesetzt.
Auf eine strafrechtliche Beurteilung der Aussage Schürmanns verzichtet die Verwaltung zunächst, da sie dem Bürgermeisterkandidaten hier seine offensichtliche Unerfahrenheit zugute hält.
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