Kreis Viersen: Jagdschein in Gefahr
VON LUDGER PETERS - zuletzt aktualisiert: 26.11.2009Kreis Viersen (RPO). Die NRW-Stiftung erhebt erneut schwere Vorwürfe gegen WFG-Geschäftsführer Rolf Adolphs. Als Jagdpächter im Ex-Depot verstoße er schon lange gegen Vorschriften. Der Landesjagdverband will ihm den Jagdschein abnehmen.
Die Affäre um das Naturschutzgebiet Brachter Wald geht munter weiter. Die NRW-Stiftung erhebt jetzt in einem erneuten Brief belastende Vorwürfe gegen Jagdpächter und WFG-Geschäftsführer Rolf Adolphs. Parallel dazu hat der Landesjagdverband NRW beantragt, die Untere Jagdbehörde beim Kreis Viersen möge Adolphs den Jagdschein entziehen.
Seit Monaten bereits steht der Grefrather Adolphs erheblich unter Druck. Er ist Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Viersen (WFG), die im früheren Militärdepot seinerzeit Flächen erwarb, und zugleich Jagdpächter dieser Flächen. Im vergangenen Winter verhungerte Damwild innerhalb des Ex-Depots. Es wurde offenbar, dass dort bis zu 1000 anstatt etwa 100 Tiere der Gattung leben. Die Abschussquote wurde mächtig erhöht, um den Bestand einzudämmen. Gleichzeitig wurden Vorwürfe laut, dass Jagdausübungsberechtigte schwer wiegende Versäumnisse zu verantworten hätten.
Wilde Angelegenheit
Damwild beweidet im früheren Depot Flächen, die aus naturschutzfachlichen Gründen freigehalten werden müssen.
Bestand Im Frühjahr wurden etwa 1000 Tiere gezählt, obwohl im gesamten Depot nur 72 zugelassen sind.
Fütterung ist strikt untersagt.
Briefwechsel statt Wildwechsel
So beschäftigt die Beteiligten inzwischen weniger der Wildwechsel als ein Briefwechsel mit immer neuen Vorwürfen. Die NRW-Stiftung hält Jagdpächter Adolphs vor, den Vorrang des Naturschutzes nicht einzuhalten und langjährige, ordnungswidrige Fütterungen vorgenommen zu haben. Als WFG-Geschäftsführer blockiere er die Fortsetzung eines Kooperationsvertrages für das Ex-Depot. Adolphs setzte sich daraufhin privat zur Wehr. Er füttere seit 1998 das Wild in seinem Revier, weil dort Not herrsche. Nur in Notzeiten darf, so schreibt es der geltende Landschaftsplan vor, Wild gefüttert werden.
Die NRW-Stiftung hält Adolphs vor, er vermische private Interessen als Jagdpächter mit denen als Geschäftsführer der WFG in unzulässiger Weise. Mit seiner Stellungnahme gegenüber der RP habe er kürzlich eingeräumt, dass er seit 1998 bereits in gravierender Weise gegen das Fütterungsverbot von Dam- und Schwarzwild verstoße. Begründet hatte Adolphs dies damit, dass er in den Revieren Notzeiten festgestellt habe. Die NRW-Stiftung kontert: Weder Adolphs noch die WFG hätten bis 2009 jemals Notzeiten reklamiert.
Widersprüchlich ist für die Stiftung auch der Versuch Adolphs', das Gebiet als Jagdgatter einzustufen und damit unter anderen rechtlichen Bestimmungen zu unterwerfen. Die WFG habe das Ex-Depot bei verschiedenen Gelegenheiten stets als "Freigehege" klassifiziert.
Dass Adolphs erheblich umstritten ist, beweist der Umstand, dass der Landesjagdverband ihm den Jagdschein streitig machen will. Ein Sprecher des Kreises bestätigte, dass der Antrag vorliegt und zurzeit geprüft werde. Für den Kreis sei das ein bisher einmaliger Vorgang. Entschieden werde noch im Dezember. Landrat Peter Ottmann werde das Ergebnis dem Aufsichtsrat der WFG vortragen, wenn der zur konstituierenden Sitzung zusammenkomme. KOMMENTAR
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