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Nettetal: Jobs im BLZ gefährdet?

VON LUDGER PETERS - zuletzt aktualisiert: 30.05.2008

Nettetal (RPO). Die CDU will wissen, ob Mitarbeitern im Beschäftigungs- und Leistungszentrum im Rathaus Arbeitslosigkeit droht. Die Verwaltung arbeitet an einem Bericht. Ursache ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

In Nettetal leitet Günter Flüggen das Beschäftigungs- und Leistungszentrum der ARGE. Sie unterhält solche Zentren in allen neun Städten und Gemeinden im Kreis Viersen.  Foto: RPO
In Nettetal leitet Günter Flüggen das Beschäftigungs- und Leistungszentrum der ARGE. Sie unterhält solche Zentren in allen neun Städten und Gemeinden im Kreis Viersen. Foto: RPO

Die Beschäftigungs- und Leistungszentren (BLZ) stehen vor ungewisser Zukunft. Laut Bundesverfassungsgericht ist die „Mischverwaltung“ mit Bundes- und kommunalen Bediensteten nicht zulässig. Das muss bis Ende 2010 geändert werden. Zeitlich befristet eingestellte BLZ-Mitarbeiter fürchten, in absehbarer Zeit auf der anderen Seite des Schreibtisches zu landen – ihre Jobs sind in Gefahr.

„Es ist ein Zustand der Unsicherheit eingetreten“, sagt Erster Beigeordneter Armin Schönfelder. Die CDU-Fraktion forderte als Reaktion auf das Urteil im Sozialausschuss einen Bericht über Folgen für BLZ-Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen und Auswirkungen auf die Betreuungsleistungen. Gleichzeitig beauftragte sie die Verwaltung und den Kreis, das „kooperative Job-Center“ vorzustellen. Das hatte Bundesarbeitsminister Scholz nach dem Urteil als neue Organisationsform aus dem Hut gezaubert. In Fachkreisen heißt das Modell „ARGE light“.

Info

Gemengelagen

Personal In der ARGE sind Mitarbeiter vieler Dienstgeber beschäftigt. Fachlich unterstehen sie der ARGE, dienstrechtlich einige dem Bürgermeister, dem Landrat, Privatfirmen, und dem Präsidenten der Agentur für Arbeit.

Zahlen Die ARGE beschäftigt 253 Kräfte, davon hundert befristet. Agentur: 92, vivento 21, Städte/Gemeinden 87, Kreis 4, GFB 49.

Die Situation wirkt eher verfahren. „Es wird über Verwaltungsstrukturen diskutiert. Meiner Auffassung nach muss die Diskussion in erster Linie aus der Sicht der Hilfebedürftigen geführt werden“, sagt Schönfelder. Im Rathaus arbeiten für das BLZ je 13 Mitarbeiter der Stadt und der Agentur sowie sechs von der Gesellschaft zur Beschäftigung (GFB). Es gibt einen auf maximal zwei Jahre befristeten Arbeitsplatz. Kreisweit behalten laut ARGE-Geschäftsführer Stefan Röttges 90 Prozent der Beschäftigten bis Ende 2010 ihre Arbeit.

Situation stabilisieren

Röttges wies darauf hin, dass die Bundesregierung die Agentur aufgefordert hat, „die durch einen unverändert hohen Personalbedarf und durch starke Fluktuation gekennzeichnete Personalsituation nachhaltig zu stabilisieren“. Das Personalentwicklungskonzept stecke am Anfang. Die CDU fürchtet, dass Personalabbau den „derzeit auskömmlichen“ (Röttges) Betreuungsschlüssel verschlechtert. Ein Vermittler betreut maximal 75 Jugendliche unter 25 Jahre und einer 150 über 25 Jahre sowie ein Mitarbeiter 140 Bedarfsgemeinschaften bei Leistungen zum Lebensunterhalt. Mit Personalabbau verlieren Langzeitarbeitslose auch persönlichen Ansprechpartner im BLZ.

Unterschwellig haben sich aber Konflikte im Binnenverhältnis aufgebaut. Nur spricht man nicht gerne darüber. Kommunalen Mitarbeitern wird nachgesagt, sie seien einfach „näher dran“ und sehr eigenständig, während die Bundesagentur schwerfällig und entscheidungsscheu sei. Schönfelder verhielt sich zurückhaltend, räumte jedoch ein, dass „zur Entscheidung in manchem Einzelfall die Hierachie der Agentur bis hin nach Nürnberg befragt wird.“ Das koste Zeit.

Schönfelder wies gestern darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht seinerzeit einen Zusatzauftrag erteilt hat: Es fordert eine vergleichende Untersuchung zwischen dem Modell ARGE und dem Optionsmodell, in dem die Kommune allein die Aufgaben „Hartz IV“ übernimmt. Etwa Ende 2008 sollen Erkenntnisse vorliegen. Vor diesem Hintergrund verwundert dann allerdings, dass Minister Scholz bereits das kooperative Job-Center in Stellung gebracht hat. Bis Ende 2010 hat das Verfassungsgericht Frist gesetzt.

Quelle: RP

 
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