Nettetal: Kein Alkoholverbot im Ingenhovenpark
VON ANDREAS CÜPPERS - zuletzt aktualisiert: 13.05.2008Nettetal (RPO). Ein Alkoholverbot im Ingenhovenpark in Lobberich wird es nicht geben. Das betont Erster Beigeordneter Armin Schönfelder im Gespräch mit der Rheinischen Post. „Ein allgemeines Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum kann und darf es rein rechtlich nicht geben“, erklärt Schönfelder.
Die Nettetaler Seniorenunion hatte unlängst ein Alkoholverbot für den Park gefordert (die RP berichtete). Die Senioren fürchten sich nach eigener Aussage vor „biertrinkenden Männern, die die Bänke besetzen“. Eine große Mehrheit der Nutzer von RP Online begrüßte den Vorstoß und hielt ein Alkoholverbot für sinnvoll.
Gerichtsurteile
Die Senioren verwiesen bei ihrem Vorschlag auf ein angeblich erfolgreich umgesetztes Alkoholverbot in Kevelaer. Armin Schönfelder bestätigt, dass es einige Gemeinden gibt, die entsprechende Verordnungen aufgestellt hätten. Allerdings hätte zum Beispiel der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits 1998 eine solche Verordnung für nichtig erklärt. „Es gibt eine Reihe ähnlicher Urteile“, sagt Schönfelder. Führte Nettetal also ein Verbot ein, müsste befürchtet werden, dass bei einer Klage dagegen, das Verbot wieder aufgehoben werden muss. „Die gerichtlichen Kosten können wir uns sparen“, sagt Schönfelder.
Zumal es im Fall Ingenhovenpark nicht mal für eine ausreichende Begründung eines Alkoholverbotes reicht. Dafür müsste zum Beispiel eine Gefahr konkret vorhanden sein oder unmittelbar bevorstehen. Und die müsste auch noch eindeutig auf den Alkoholeinfluss zurückzuführen sein. Eine Reihe von Polizeieinsätzen wäre etwa ein Indiz dafür, dass eine Gefahr vorliege. Das ist beim Ingenhovenpark bei weitem nicht der Fall. „Die Männer dort sind harmlos“, so die Meinung von Schönfelder.
In Nettetal gilt ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum deshalb nach wie vor nur in unmittelbarer Nähe zu Spielplätzen. „Da geht es zum einen um die Vorbildfunktion“, sagt Armin Schönfelder. Außerdem stellen Glassplitter eine Gefahr für die Kinder auf den Spielplätzen dar. Entsprechende Schilder, die demnächst noch einmal auf ihre Lesbarkeit hin überprüft werden sollen, weisen auf das Verbot hin. Zudem kontrollieren die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes die Einhaltung. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld.
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