Nettetal: Kein neuer Datensammler
zuletzt aktualisiert: 06.10.2008Nettetal (RPO). Interview mit Ute Marquardt-Schneiders und Ina Prümen-Schmitz
Die Stadtverwaltung hat am Wochenende das Meldewesen im Bürgerservice umgestellt. Eine neue Software wurde installiert, mit der künftig 42 Meldebehörden im Bereich des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN) arbeiten werden. RP-Redakteur Ludger Peters stellte den Leiterinnen des Bürgerservice, Ute Marquardt-Schneiders und Ina Prümen-Schmitz, einige Fragen.
Stellen Sie das Instrumentarium des Meldewesens aus rein technischen Gründen um, oder kann die neue Software auch mehr?
Marquardt-Schneiders Das seit dem Jahr 1981 im KRZN betriebene Großrechner-Verfahren wird vom Hersteller, die Stadt Duisburg, nur noch bis zum 30. Juni 2009 gepflegt. Daher war eine Neuorientierung notwendig. Die neue Software wurde in einer europaweiten Ausschreibung gefunden. Sie bietet eine komplett neue technische Ausrichtung. Den Zuschlag erhielt die Firma HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH.
Was kostet die Umrüstung, muss der Bürger dafür künftig mehr bezahlen?
Prümen-Schmitz Die angeschlossenen Kommunen ab 1. Januar 0,875 je Einwohner/Jahr – 0,188 mehr als für das alte EWO-Verfahren.
Wie hoch war der Schulungsaufwand?
Marquardt-Schneiders In der Stadt wurden alle elf Sachbearbeiterinnen für drei Tage geschult. Hinzu kamen die Schulung für die Administratoren (Technik) und Koordinatoren (Vorgesetzte). Das gesamte Team hat sich intensiv unter großem Einsatz eingearbeitet. Wir bitten aber um Verständnis, wenn in den ersten Tagen nach der Umstellung nicht alles in der gewohnten Schnelligkeit abgewickelt werden kann.
Gibt es damit demnächst auch die Möglichkeit, Online-Dienste im Meldewesen wahrzunehmen?
Prümen-Schmitz Im ersten Schritt sind keine zusätzlichen Online-Dienste möglich. Jedoch sind aufgrund von Bürger-Portal-Entwicklungen weitere Online-Dienste denkbar. Die vorhandenen Online-Dienste Passauskunft und Melderegisterauskunft bleiben erhalten.
Haben sich parallel zur Umstellung auch gesetzliche Grundlagen verändert, die in das neue System eingearbeitet werden?
Marquardt-Schneiders In den letzten Jahren waren zahlreiche Veränderungen im Melde-, Pass- und Personalausweiswesen schon im alten Verfahren umzusetzen. Der Bürger bemerkte das unter anderem bei der Aufnahme des Finderabdrucks in einem neuen Pass. Natürlich entspricht das neue Verfahren den geänderten Vorschriften.
Wird der Nettetaler Bürger durch das neue System nun noch ein bisschen gläserner?
Prümen-Schmitz Nein, mit dem neuen System werden keine neuen Daten gesammelt. Es ermöglicht die komfortablere, bessere und zeitgemäßere Abwicklung der Arbeiten. Bei der An-, und Ummeldung, der Erstellung von Lohnsteuerkarten und Anträgen von Personalausweisen, Reisepässen usw. hat der Bürger durch bessere Formulare mehr Einblick über die Bearbeitung.
Wer hat Zugriff auf die gesammelten Daten und zu welchem Zweck darf darauf zugegriffen werden?
Marquardt-Schneiders Die Grundlage bilden das Meldegesetz NRW und die weiteren Spezialgesetze, in denen Berechtigungen bestimmten Personenkreises zuerkannt werden. Die Berechtigungsstruktur ist gestaffelt. Sie beginnt mit der einfachen Melderegisterauskunft über Name und Anschrift, die jeder Antragsteller gegen die Entrichtung einer Gebühr erhält. Umfassendere Auskünfte erhalten nach Prüfung bestimmte Behörden, beispielsweise Finanzämter, Jugendämter und die Polizei.
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