Nettetal: Marktstraße 33 wird abgerissen
VON LUDGER PETERS - zuletzt aktualisiert: 22.08.2009Nettetal (RPO). Das Haus wird aus der Denkmalliste gestrichen. Der Besitzer hat es verfallen lassen und darf nun einen Neubau errichten. Dafür muss er Teile der historischen Fassade einbauen. So beschließt es der Planungsausschuss.
Die Stadt hat den Kampf um das unter Denkmalschutz stehende Haus an der Marktstraße 33 verloren. In nicht öffentlicher Sitzung musste die verwaltung eingestehen, was allen Politikern und den meisten Bürgern schon lange klar war: "Das Haus ist nicht mehr zu retten", bestätigte der Vorsitzende des Ausschusses, Ingo Heymann.
Damit darf das unter Denkmalschutz stehende Gebäude im Lobbericher Ortskern abgerissen werden. Voraussetzung ist nach Angaben der Stadtverwaltung, dass der Eigentümer bei einem Neubau an dieser Stelle die heutige Fassade originalgetreu rekonstruiert. Entsprechende Verträge sind vorbereitet, aber noch nicht unterzeichnet. Der Planungsausschuss stimmte dem Verfahren zu.
Denkmalschutz
Warum ein Denkmal? Die äußerliche Gestalt und die geschichtliche Substanz eines Gebäudes entscheiden über Denkmalschutz.
Auflagen Veränderungen an Gebäuden unter Denkmalschutz dürfen nur in Abstimmung und mit Genehmigung der zuständigen Behörden vorgenommen werden.
Zuständig Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpflege www.denkmalpflege.lvr.de
Zustand lange bekannt
Im Sommer des vergangenen Jahres hatten Denkmalpfleger bereits bei einem Ortstermin einen "schlechten baulichen Zustand" des Denkmals festgestellt. Eine Entscheidung über die Zukunft des Gebäudes wurde hinausgeschoben. Die Stadt geriet ins Hintertreffen, als sie mit dem Umbau des Marktes begann. Die Tiefbauarbeiten mit den Erderschütterungen drohten das Gebäude einstürzen zu lassen. Mit einem Mal sah sich die Stadt zum Handeln gezwungen.
Das allerdings wäre teuer und risikoreich geworden. Die Stadt hätte das Gebäude, das einer GmbH gehört, auf eigene Kosten aufwändig sichern müssen. Ob sie jemals dieses Geld zurückerhalten hätte, ist eher unwahrscheinlich. Zumindest sah es die Politik so. Der Ausschuss für Stadtplanung musste nun entscheiden, ob die Sicherungsmaßnahmen getroffen werden sollen und der Eigentümer das Haus langfristig erhalten soll. Zur Alternative stand die Entscheidung, dem Antrag des Eigentümers stattzugeben. Der hatte beantragt, das Haus aus der Denkmalliste zu streichen und abreißen zu dürfen.
Ein Baustatiker stellte fest, dass es nicht vertretbar sei, das gebäude zu erhalten. Auch die ursprüngliche Absicht, die Fassade zu retten, war seiner meinung nach nicht mehr sinnvoll. Der Planungsausschuss stimmte daher jetzt in seiner Sondersitzung dem Abbruch zu. Der Vertrag über die Rekonstruktion der Fassade an einem Neubau wird vertraglich festgehalten, dazu liegt ein Entwurf vor. Es sei nun noch auf beiden Seiten abzustimmen, wie die Fassade gestaltet wird, dann könne der Vertrag abgestimmt werden, erklärte die Stadtverwaltung gestern. Unter diesem Vorbehalt beschloss der Ausschuss daher, das Haus aus der Denkmalliste zu streichen. "Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Mit dieser Regelung haben wir aber eine für alle Beteiligten vertretbare Lösung gefunden", erklärt die Technische Beigeordnete Susanne Fritzsche. KOMMENTAR
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