Nettetal: Mindeststeuersatz für Spielautomaten gekippt
zuletzt aktualisiert: 13.06.2007Nettetal (RPO). Die Stadt Nettetal muss ihre Vergnügungssteuer für Spielautomaten umarbeiten. Zum 1. Januar 2006 hatte die Stadt entschieden, einen pauschalen Mindeststeuersatz von 60 Euro für Automaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und 30 Euro für solche Automaten in Gaststätten einzuziehen. Gegen die Bescheide legten Empfänger erfolgreich Widerspruch ein. Die Stadt ändert die Satzung ab. In Spielhallen verlangt sie nun 10,2 Prozent des Einspielergebnisses aus jedem Automaten mit Gewinnmöglichkeit, von Gaststätten mit diesen Automaten zehn Prozent.
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