Nettetal Urteile für das Drogen-Sextett

Nettetal · Die Erste Große Strafkammer am Landgericht Krefeld beendete Donnerstag den Prozess gegen sechs junge Nettetaler, denen verschiedene Drogendelikte vorgeworfen wurden. Die Hauptangeklagten müssen mehr als vier Jahre in Haft.

Mit einer Mischung aus harten und milderen Strafen endete gestern am Landgericht in Krefeld der Prozess gegen sechs Nettetaler im Alter von 15 bis 24 Jahren. Ihnen wurden diverse Drogendelikte, im Wesentlichen Schmuggel und Kurierfahrten sowie Handel mit verschiedenen Drogen vorgeworfen.

Dauerarrest für 15-Jährige

Die beiden Hauptangeklagten H. und T. wurden zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten, jeweils ohne Bewährung, verurteilt. Die Brüder P., die wegen Drogenkurierfahrten auf der Anklagebank saßen, erhielten jeweils zwei Jahre Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte G., der ebenfalls als Drogenkurier "tätig" war, erhielt eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und zehn Monaten, aber ohne Bewährung. Seine ehemalige Freundin, die 15-jährige S., muss einen zweiwöchigen Dauerarrest antreten und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.

Vor den Plädoyers und der Urteilsverkündung hatte gestern Vormittag noch der während des letzten Verhandlungstages von der Staatsanwältin angeforderte psychiatrische Gutachter im Zeugenstand ausgesagt. Er sollte unter anderem klären, ob beim Hauptangeklagten H. ein Hang zum Drogenkonsum bestehe und ob bei ihm auch künftig mit weiteren Straftaten zu rechnen sei.

Der Psychiater erläuterte, dass H. schon sehr lange — "er meint selbst, seit seinem 12. oder 13. Lebensjahr" — Cannabis konsumiere. Eine Zeitlang habe er die Droge täglich geraucht. "Im letzten halben Jahr vor seiner Festnahme nahm er, nach eigenen Angaben, außerdem reichlich Alkohol und Kokain zu sich", ergänzte er. Ein Hang zum Drogenkonsum sei auf jeden Fall gegeben. Zudem zeigten sich in der Entwicklung des 21-Jährigen "antisoziale Elemente".

Seit seiner Jugend habe er immer wieder kleinere Straftaten begangen, dabei fiel oft seine Aggressivität auf: "Wenn er sich ärgert, zerstört er zum Beispiel irgendwelche Gegenstände", erklärte der Gutachter. Seine Straftaten ordne H., der schon wegen Körperverletzung vor Gericht stand, als "Bagatellen" dar. Schon mehrfach habe er Bewährungsauflagen nicht eingehalten. "Daher fürchte ich, dass die statistische Wahrscheinlichkeit, dass er rückfällig wird, hoch ist", erklärte der Gutachter. Er sei ein "Macher" und kein Mitläufer, weswegen er auch eine führende Rolle bei den Drogengeschäften gespielt habe.

(sts)
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