Nettetal: Wann was gezahlt werden muss
VON DÉSIRÉE LINDE - zuletzt aktualisiert: 25.11.2009Nettetal (RPO). Wer sein Auto ohne Parkscheibe abstellt, seinen Hund nicht anleint oder wild uriniert, muss ein Verwarn- oder Bußgeld zahlen, wenn er erwischt wird. Das Geld fließt in den städtischen Haushalt. 2009 sind es rund 150 000 Euro.
Beschwerden über Parkknöllchen hört Christoph Kamps immer wieder. "Dabei vergessen die Leute, dass sie in anderen Städten fürs Parken Tickets kaufen müssen", sagt der Stadtsprecher. In Nettetal muss nur zahlen, wer seine Parkscheibe vergisst oder zu lange in der Lobbericher City parkt. Dann aber eben kein Ticket, sondern direkt ein Verwarngeld.
Doch nicht nur Verkehrsdelikte kann die Stadt ahnden. "Das Register ist lang", sagt Kamps. Ebenso die Liste der Rechtsquellen, aus denen sich Tatbestände für Verwarn- und Bußgelder speisen: Die Störung der Nachtruhe ist etwa im Landesemmissionsgesetz geregelt, die Anleinpflicht für Hunde im Landeshundegesetz sowie der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt. Wie hoch das jeweilige Buß- oder Verwarngeld ist, liegt bei der Stadt. "Bei Verwarngeldern liegt die Spanne zwischen fünf und 35 Euro, bei Bußgeldern zwischen 28 und 10 000 Euro", sagt der Chef des Ordnungsamtes Klaus Ossmann.
Gelbe Karte
In Nettetal gibt es Nettepaten, die zwar keine Bußgelder verhängen, aber auf die Bürger zugehen und sie auf Ordnungswidrigkeiten aufmerksam machen. Sie können eine "Gelbe Karte" aushändigen. Darauf sind die Verstöße sowie die Höhe der Bußgelder aufgeführt:
Zigarettenkippen auf den Boden werfen· 10 Euro
Hundehaufen nicht in den Müll bringen· 50 Euro
Haus- und Sperrmüll in der Landschaft entsorgen: 75 Euro
Doch das 10 000 Euro-Bußgeld sei in der Seenstadt noch nicht verhängt worden. Das bislang höchste Bußgeld musste gezahlt werden, weil Jugendlichen Alkohol ausgeschenkt worden war: 4000 Euro waren das damals. Zwei Männer, die wild urniert hatten, mussten in diesem Jahr etwa 30 Euro zahlen. "Aber nur, weil es nicht in der Innenstadt war. Sonst wäre es teuer geworden", sagt Ossmann.
Jedes Jahr kommen rund 150 000 Euro an Buß- und Verwarngeldern zusammen. 8500 Euro durch Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, illegales Müllabladen und ähnlichen Taten aus dem Bereich der Gefahrenabwehr. 2500 Euro kamen bei Gewerbeangelegenheiten zusammen und der größte Teil bei Straßenverkehrsangelegenheiten. 140 000 Euro allein an Knöllchen. Blitzen darf die Stadt Verkehrssünder nicht, das machen nur der Kreis und die Polizei. Die Buß- und Verwarngelder fließen in den städtischen Haushalt, sind aber nicht zweckgebunden.
Kamps betont, dass Bußgelder notwendig seien, allerdings komme die Stadt ihren Bürgern entgegen. Etwa muss nicht sofort ein Bußgeld gezahlt werden, wenn vergessen wird, den Reisepass zu verlängern. "Die Leute werden vorher angeschrieben und erinnert", sagt Kamps. Viele Städte bitten dagegen direkt zur Kasse.
Bußgelder werden auch am Amtsgericht Nettetal verhängt. "Ob das geschieht und die Höhe liegt im Ermessen des Richters", sagt die Leiterin Dagmar Emmrich-Ipers. So kann ein Richter einen Tierquäler etwa dazu verdonnern, ein Bußgeld an den Tierschutzbund zu zahlen oder einen Verkehrssünder, die Verkehrswacht zu unterstützen. "Die Höhe richtet sich nach dem Gehalt des Täters", sagt Emmrich-Ipers. Einem Berufstätigen könnten mehrere tausend Euro aufgebrummt werden, einem Schüler täten auch schon 20 Euro weh genug.
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