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Nettetal: Wenn's regnet, wird's billiger

VON LUDGER PETERS - zuletzt aktualisiert: 03.12.2008

Nettetal (RPO). Nettetal muss einen anderen Gebührenmaßstab für Niederschlagswasser anlegen. Einzelpersonen und Gewerbebetriebe zahlen mehr, viele Familien aber weniger. Es gibt etwa 10 000 Gewinner und 3000 Verlierer.

Bisher wurde die Gebühr für Regenwassereinleitung in den Kanal über den Frischwasserbezug abgerechnet. Diese Praxis gilt nicht mehr. Rund 3,3 Mio. ­ werden nach Grundstücksfläche abgerechnet.  RP-  Foto: RPO
Bisher wurde die Gebühr für Regenwassereinleitung in den Kanal über den Frischwasserbezug abgerechnet. Diese Praxis gilt nicht mehr. Rund 3,3 Mio. ­ werden nach Grundstücksfläche abgerechnet. RP- Foto: RPO

In der Stadt wird, rückwirkend zum 1. Januar 2008, die bisherige „Vollversorgung“ als Maßstab der Abwassergebühr gestoppt. Wie immer in solchen Fällen, gibt es Gewinner und Verlierer. Viele Familien dürften sich freuen, denn sie werden zum Teil kräftig entlastet. Einzelpersonen, vor allem aber zahlreiche Gewerbebetriebe, werden wohl mehr bezahlen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte 2007 eine bisher gängige und anerkannte Berechnung gekippt, nach der auch die Gebühr für Niederschlagswasser nach dem Frischwasserbezug berechnet werden durfte. Logisch ist das für Schmutzwasser: Was durch die Toilettenspülung, das Waschbecken oder die Waschmaschine läuft, ist vorher als Frischwasser aus dem Wasserhahn abgezapft werden. Für Regen, Hagel oder Schnee gilt das nicht mehr: Jetzt wird die versiegelte, und an das Kanalnetz angeschlossene Grundstücksfläche als Maßstab für die Einleitung von Regenwasser hinzugezogen.

Info

Was noch wichtig ist

Stadt Die Stadt Nettetal wird bei den Straßen um etwa 80 000 ­ entlastet, muss aber rund 100 000 ­ mehr für Gebäude und Freiflächen (Schulen, Sportanlagen, Friedhöfe) aufbringen.

Ökopflaster Für Rasengittersteine, Pflaster mit einem Fugenanteil von mehr als 50 Prozent sowie Ökopflaster gilt einheitlich: Solche Flächen sind nicht versiegelt.

Daten liegen schon vor

Über die Grundstücksdaten verfügt die Stadt seit Mitte der 1990er-Jahre. Denn damals wurde für die Gewässerunterhaltung die Beschaffenheit von Grundstücken dokumentiert. Für Neubauten wurde die Datenbank seither fortgeschrieben. Sie liegt bei der Stadt, also verschickt sie künftig die Bescheide fürs Niederschlagswasser. Frischwasser- und Abwasser-Bezug werden, wie bisher, von den Stadtwerken und dem Nettebetrieb/Abwasserbetrieb berechnet.

Als Faustregel dürfte gelten, dass Familien mit mehreren Personen, die viel Frischwasser beziehen, entlastet werden. Dagegen werden Gewerbebetriebe mit vergleichsweise geringem Frischwasserbezug und großen versiegelten Flächen (Discounter, Speditionen, Fahrzeugunternehmen) deutlich mehr zahlen müssen. Die Regelung gilt rückwirkend für dieses Jahr, in dem Niederschlagswasser mit 0,66 ­ je Quadratmeter (m2) berechnet wird (ab 2009 sind es 0,69 ­), während fürs Abwasser 2,71 ­ pro Kubikmeter (m3) erhoben werden.

Spüren werden die Änderung zunächst nur die Hausbesitzer. Mit Verzögerung sollte die Änderung dann über die Nebenkostenabrechnung bei Mietern ankommen. Die neuen Gebührenbescheide werden etwa um den 10. Januar herum zugestellt – getrennt von der Stadt (mit dem üblichen Steuerbescheid) und vom Nettebetrieb (Abteilung Abwasserbetrieb bei den Stadtwerken). Beigefügt ist diesem Bescheid ein gemeinsames Schreiben des Nettebetriebs und der Stadt. Darauf finden sich auch Kontaktdaten für Fragen.

Quelle: RP

 
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