Kreis Viersen: Amokdrohung: 16-Jähriger festgenommen
zuletzt aktualisiert: 25.03.2009 - 14:13Ein 16-jähriger Schüler aus dem Kreis Viersen soll in einem Internet-Chat einen Amoklauf an seiner Schule angekündigt haben. Am Mittwochmorgen nahm die Polizei den Jugendlichen fest. In der elterlichen Wohnung wurde ein Luftgewehr gefunden.
Am Dienstagabend meldete ein 30-jähriger Mann aus Leverkusen der Polizei, dass er bei einem Rollenspiel im Internet Kontakt zu einer Person hatte, die abseits des Spielgeschehens für den nächsten Tag einen Amoklauf an seiner Schule, eine weiterführende Schule im Kreis Viersen, angedroht habe. Dazu habe er sich eine Waffe besorgt.
Bei einem anschließenden Chat in einem Internetforum erfragte der Hinweisgeber näheres über die Person des mutmaßlichen Verdächtigen. Die Polizei Köln informierte die Kreispolizeibehörde Viersen über die Erkenntnisse. Der vermutliche Autor der Amokdrohung konnte schnell identifiziert werden.
Kontakt
Bei Fragen oder Unsicherheiten im Bezug auf eine Amokandrohung an einer Schule im Kreis Viersen können sich besorgte Eltern jederzeit mit der Kreispolizeibehörde Viersen unter der Rufnummer 02162-3770 in Verbindung setzen.
In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Krefeld betrat die Polizei am Mittwochmorgen gegen 6.20 Uhr die elterliche Wohnung des Verdächtigen und nahm den Schüler vorläufig fest. Seinen Computer stellten die Beamten sicher, bei der Durchsuchung der Wohnung fanden sie ein Luftgewehr.
Die Ermittlungen dauern an. Nach dem jetzigen Stand schließen Polizei und Staatsanwaltschaft eine konkrete Gefahr für andere Personen aus.
Die Polizei lobt ausdrücklich das Verhalten des Internetnutzers aus Leverkusen, der keinen Moment gezögert hat und seine Kenntnisse sofort an die Polizei weitergegeben hat. Außerdem warnt sie Trittbrettfahrer vor Andeutungen von Amokläufen wie es sie gerade nach dem Amoklauf in Winnenden in großer Zahl gegeben habe.
"Dass es sich bei diesen Androhungen meist um die Aktionen so genannter Trittbrettfahrer handelt, entbindet die Polizei nicht von der Verpflichtung, jeden Fall ernst zu nehmen und mit aller Akribie zu ermitteln", heißt es. "Wenn die Polizei wie in vorliegendem Fall Kenntnis vom Vorliegen einer Amokdrohung erhält, werden alle erforderlichen Ermittlungen aufgenommen, um die Gefahr zu bewerten und so eine angedrohte Straftat zu verhindern."
Egal wie ernst eine Amokdrohung gemeint sei, sie führe immer zu einer Strafanzeige, betont die Polizei. Außerdem werde in allen Fällen, in denen die Verursacher von entsprechenden Polizeieinsätzen ermittelt werden, ein Kostenfestsetzungsbescheid erlassen. Das heißt: Der Einsatz der Polizei wird dem Verursacher mit etwa 50 Euro pro Polizist und Einsatzstunde in Rechnung gestellt.
"In einem ähnlichen Fall wie dem vorliegenden im Jahr 2007 werden heute noch die Kosten von über 4000 Euro ratenweise von einem Schüler beziehungsweise dessen Eltern abbezahlt", so die Polizei weiter.
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