Viersen: Arge-Fehler beim Datenschutz
VON JOACHIM NIESSEN - zuletzt aktualisiert: 06.11.2008Viersen (RPO). Die Arge räumt ein, nicht korrekt mit Angaben von Hilfeempfängern umgegangen zu sein. Viersens Grüne hatten Bettina Sokol, Landesbeauftrage für Datenschutz in NRW, eingeschaltet.
Das Ergebnis ist eindeutig: Das Viersener Beschäftigungs- und Leistungszentrum (BLZ) der Arge Am Schluff hat gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Diesen Vorwurf hatte Fraktionschefin der Grünen, Martina Maaßen, bereits vor rund acht Wochen erhoben und sofort die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW sowie die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach eingeschaltet.
Die Politikerin hat der Ermittlungsbehörde mit Datum vom 16. September 2008 den Sachverhalt aus ihrer Sicht auf zwei Seiten schriftlich mitgeteilt: Danach werden Arbeitslosengeld-II-Hilfeempfänger, die bei der Arge in Viersen einen Antrag auf Möbel stellen, durch die jeweiligen zuständigen Mitarbeiter an das ehrenamtlich geführte Möbellager in Viersen an der Landwehrstraße verwiesen.
Das LDI
Landesbeauftragte Bettina Sokol ist seit 1996 Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen.
Dienststelle Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen - kurz LDI arbeitet mit rund 50 Mitarbeitern in ihrer Dienststelle in Düsseldorf.
Erreichbar Zu erreichen ist das LDI unter Ruf: 0211 384240, Fax: 0211 3842410 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
„Zur Bearbeitung der Anträge erhält der ehrenamtliche Betreiber des Möbellagers Faxe von den jeweiligen Sachbearbeitern des BLZ Viersen in seine Privatwohnung. Auf diesen Faxen sind die Namen der antragstellenden ALG-II-Hilfeempfänger vermerkt, die Geburtsdaten, die Adressen, die Nummer der Bedarfsgemeinschaften sowie die beantragten Möbelstücke aufgeführt“, beschreibt Maaßen die Situation. Diese Faxe werden – so die Politikerin – anschließend im Möbellager aufbewahrt bis die jeweiligen Antragsstellenden dort vorsprechen.
„Dann wird durch Mitarbeiter des Möbellagers auf dem Fax vermerkt, welche beantragten Möbelstücke genommen wurden, welche Möbelstücke nicht vorhanden waren und welche Möbelstücke vorhanden waren, aber von den Hilfeempfängern nicht genommen wurden. Diese Information geht dann wieder per Fax an den jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter“, so die Fraktionsvorsitzende gegenüber der Staatsanwaltschaft. Aus Sicht der Grünen-Ratsfrau „liegt hier ein eklatanter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor, und ich bitte darum, diese Verfahrensweise zu überprüfen“.
Das hat die Datenschutzbeauftragte getan. Nach Aussage der Düsseldorfer Behörde räumte der Geschäftsführer der Arge des Kreises Viersen jetzt ein, dass die „Vorgehensweise als ein pragmatisch geltendes Verfahren aus dem Bereich der früheren Sozialhilfe übernommen worden sei“. Die Arge teilt nach eigener Prüfung inzwischen die „datenschutzrechtlichen Bedenken gegenüber einer solchen Übermittlung an das Möbellager“ und hat entsprechende Konsequenzen gezogen. So musste das Viersener BLZ das bisherige Verfahren einstellen, alle im Möbellager gespeicherten Faxmitteilungen wurden eingezogen. Ab sofort erhalten anspruchsberechtigte Personen nur noch eine anonymisierte Bescheinigung, eine Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten im Bereich des Möbellagers findet nicht mehr statt.
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